Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Hinterbliebenenbeihilfe

Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Hinterbliebenenbeihilfe erhält der hinterbliebene Ehegatte eines Schwerverletzten, wenn der Tod nicht Folge eines Arbeitsunfalls war und folglich kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht. Dabei liegt die Höhe einmalig bei 40 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des verstorbenen Versicherten. Bei Härtefällen gibt es anstatt der Einmalzahlung laufende Beihilfe bis zur Höhe einer Hinterbliebenenrente. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Vollwaisen Anspruch auf Hinterbliebenenbeihilfe.

Vorhergehender Fachbegriff: hinkende Freihandelszone | Nächster Fachbegriff: Hinterbliebenenrente



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Bedarfsbeeinflussung | Alpha-Beta-Bänder | Verkehrshoheit

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon