Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Internationales Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr

- (frz.) Convention Internationale concernant le transport des Marchandises par chemin de fer (CIM) oder (engl.) International convention on the transport of goods by rail; v. 07.02.1970 (BGBl. 1974 II 381). Rechtsgrundlage für den Abschluss von Frachtverträgen (CIM-Frachtbrief) im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr. Von besonderem Interesse sind die Bestimmungen über die Begrenzungen und Ausschlüsse für die Haftung der Eisenbahn. Fast alle europäischen Staaten sind CIM beigetreten.

Vorhergehender Fachbegriff: Internationales Arbeitsamt | Nächster Fachbegriff: Internationales Übereinkommen für den Straßengüterverkehr



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Versicherung auf verbundene Leben | Lernen des Lernens | Machtpromotor

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon