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Lieferantenbindung

Lieferantenpolitik,  Systemgeschäft

Eine Vereinbarung zwi­schen einem Hersteller und einem Abnehmer, bei der im Gegensatz zur - Abnehmerbindung der Nachfrager initiativ wird und den Lieferanten dazu verpflichtet, nur an ihn oder nur an be­stimmte Abnehmer zu liefern bzw. bestimmte Auflagen z.B. hinsichtlich der Markierung oder der Qualität der gelieferten Güter zu erfüllen. Sol­che Bindungsvereinbarungen sind vorwiegend im Handel in Form von Verträgen zwischen großen Handelsgruppen und kleinen oder mittle­ren Produzenten verbreitet.
- Kooperation

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