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Nichtabziehbare Umsatzsteuer

oder nicht abzugsfähige Umsatzsteuer. Sie umfasst (nach der Einführung des Systems der Mehrwertsteuer im Jahr 1968) den Teil der in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer und der abgeführten Einfuhrumsatzsteuer, der nicht im Wege des Vorsteuerabzugs von der geschuldeten Umsatzsteuer abgezogen werden kann.

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