Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Pack- und Gewichtsliste

(engl.: packing and weight list). Im Außenhandel gebräuchliches Dokument, in dem die verpackten Waren genau spezifiziert sind. Der Exporteur erstellt diese detaillierte Auflistung aller Frachtstücke (z. B. Kisten, Pakete, Paletten, Container) mit Angaben zur Art der Ware, zu Codenummern, Markierung, Anzahl, Größe, Brutto- und Nettogewicht u. a. m. Die P. u. G. geben somit Auskunft über die in einer Verpackungseinheit enthaltenen Waren und deren Gewichte. Sie begleiten die Waren vom Absender bis zum Empfänger (s. Warenbegleitdokumente). Sie werden u. a. zur Vorlage bei den Zollbehörden und aufgrund versicherungsrechtlicher Bestimmungen benötigt.

Vorhergehender Fachbegriff: Pacific Economic Cooperation Conference (PECC) | Nächster Fachbegriff: Packaging



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Sparzinsen | Quotes | Marketing-Ökonomie

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon