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Rahmenabkommen (Jahresabkommen, Leistungsabkommen)

Die rudimentäre Form des Vertragsvertriebs beruht auf der Verpflichtung der Partner, aufgrund einer generellen Jahresvereinba­rung (Jahresgespräch) über den Umsatz, u.U. unter Berücksichtigung von speziellen Rabattformen wie Aktions-, Steigerungs-, Einführungs- oder Treuerabatten, einen je­weils auf einen Partner bezogenen Umsatz abzusichern. Solche Vereinbarungen über ein Geschäftsjahr umfassen Regelungen über folgende Tatbestände: Zielumsatz (Gesamtumsatz und nach Produktgruppen), (Umsatzzielabkommen) Sortiment (Führung aller Produktgrup­pen), Aktionen (Anzahl und Art der Aktionen), Stammplatz im Einzelhandel (marktanteilsgerechteKontaktstrecke), Leistungsvergütungen als absolute Beträ­ge, u.U. gestaffelt nach alternativen Ge­samt- oder Produktgruppenumsatzstufen, Jahresumsatzprämie.  

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