Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Sarbanes-Oxley Act of 2002 (SOX oder SOA)

Der Sarbanes-Oxley Act of 2002 wurde als Reaktion auf verschiedene Bilanzskandale in den USA (z.B. Enron und Worldcom) als Bundesgesetz erlassen. SOX gilt für alle Unternehmen, die einen der   Securities and Exchange Commission (SEC) als Börsenaufsicht unterliegenden Kapitalmarkt in An­spruch nehmen, sowie deren Tochtergesellschaften. Deutsche, österreichische und schweizerische Un­ternehmen, deren Aktien in den USA gehandelt werden fallen somit unter den Geltungsbereich. Ab­schlussprüfer, die Prüfungsleistungen für diese Unternehmungen erbringen, sind ebenfalls von SOX be­troffen. Internet: (Gesetzestext) http://www.law.uc.edu/CCUSOact/soact.pdf.

Vorhergehender Fachbegriff: SAR's | Nächster Fachbegriff: SAS



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Reservetranche | PERT (Program Evaluation and Review Technique) | Innerbetriebliche Beschaffungsnebenkosten

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon