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Sofortabschreibung

ist die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Vermögensgegenstand bei Zugang sofort voll abzuschreiben, dieser wird dann nicht mehr aktiviert. Sofortabschreibung kommt in Betracht bei den so genannten   geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG), aber auch bei der handelsrechtlich er­laubten Nicht- Aktivierung eines   derivativen Firmenwertes. Siehe auch   Abschreibungsmethoden und  Anlagevermögen (mit Literaturangaben).

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