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Welt-Urheberrechts-Abkommen

(WUA) - (engl.) Universal Copyright Convention (UCC). Wurde am 6.9.1952 von 59 Mitgliedsstaaten der UNESCO unterzeichnet; 1971 revidiert, in Deutschland am 10.7.1974 in Kraft getreten. Nach ihm soll den Werken fremder Autoren der gleiche Schutz wie denen der inländischen Autoren gewährt werden; Inländerbehandlung. Die Mindestschutzdauer beträgt grundsätzlich 25 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das WUA bietet zwar keinen so weit reichenden Schutz wie die Revidierte Berner Übereinkunft; es schützt jedoch den deutschen Urheber auch in Staaten, die der RBÜ nicht beigetreten sind und mit denen es auch keine bilateralen Abkommen gibt. Urheberrecht.

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