Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Abzinsungsfaktor (AbF)

Der Abzinsungsfaktor (auch Diskontierungsfaktor) gehört zu den finanzmathematischen Faktoren. Er zinst einen nach n Perioden fälligen Geldbetrag Kn unter Berücksichtigung von Zins und Zinseszins auf einen jetzt fälligen Geldbetrag K0 ab (verwandelt "Einmalzahlung nach n Perioden" in "Einmalzahlung jetzt").

(Diskontierungsfaktor)

Faktor, mit dessen Hilfe aus einem Endkapital der Barwert ermittelt wird.

Abzinsungsfaktor = 1/qn

Siehe auch Zinseszins.


gehört zu den finanzmathematischen Faktoren. Er zinst einen nach n Jahren fälligen Geldbetrag Gn unter Berücksichtigung von Zins und Zinseszins auf einen jetzt fälligen Geldbetrag Go ab.

Einzahlungen und Auszahlungen, die z. B. während der Nutzungsdauer eines Investitionsprojektes nacheinander anfallen, sind für den Investor nicht direkt vergleichbar. Er wird eine Einzahlung, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt eingeht, höher bewerten als dieselbe Einzahlung, die erst ein Jahr später eingeht, da er im ersten Fall den Betrag für ein Jahr zinsbringend anlegen kann. Durch Abzinsen (diskontieren) auf den gegenwärtigen Zeitpunkt (Bezugszeitpunkt) wird die Vergleichbarkeit hergestellt. Der entsprechende Wert heißt Barwert und wird berechnet durch Multiplikation des Zeitwertes mit dem Abzinsungsfaktor. Bei einem Zinsfuß von p % und einem Betrag, der n Perioden nach dem Bezugszeitpunkt anfällt, heißt der Abzinsungsfaktor qn und wird wie folgt berechnet:

Auch: Diskont(ierungs)faktor. Mit dem Zeitwert eines Zahlungs- oder Kapitalbetrags zu multiplizierende Grösse, um so den Bar-, Gegenwarts- oder Kapitalwert des (der) Betrages (Beträge) zu ermitteln. Ggs.: Aufzinsungsfaktor.

Abzinsungsfaktoren p = Kalkulationszinssatz, abzugsfähige Steuern (Diskontierungsfaktoren) liegen für gegebene Kalkulationszinssätze, gegebene Zeiträume und gegebene Verzinsungsperioden (i.d.R. Jahre) tabelliert vor oder können mit Hilfe finanzmathematischer Berechnungen ermittelt werden. Sie geben den Wert an, den eine im Zeitpunkt t = t\' 0 erfolgende Zahlung im Wert einer Geldeinheit (Zeitwert) im Bezugszeitpunkt t = 0 besitzt (Barwert): Die Abzugsfähigkeit von Steuern (tax deductibility) wird regelmässig auf die Berücksichtigung von Steuern als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben bei der Einkommensteuer bezogen. Folgewirkungen treten bei den übrigen Ertragsteuern auf. Steuern sind bei den einzelnen Einkunftsarten abzugsfähig, soweit es sich nicht um nichtabzugsfähige Personensteuern im Sinne von § 12 EStG handelt. Die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abzugsfähig. Im Rahmen der steuerlichen Vermögensermittlung können Steuerrückstände als Schuldposten bei der Ermittlung des Einheitswerts oder des Rohvermögens in Betracht kommen. Die Abzugsfähigkeit von Steuern ist im Steuerrecht nicht systematisch geregelt (vgl. Tab,), Können Steuern von ihrer eigenen Bemessungsgrundlage abgezogen werden, so sinkt dadurch die tatsächliche tarifbezogene Steuerbelastung. Die betrieblichen Verkehrsteuern gelten als sog. Kostensteuern, und die daraus erwachsenden Belastungen sind grundsätzlich im Gewinnermittlungsverfahren als Betriebsausgaben und beim Einheitswert abzugsfähig. Die Abzugsfähigkeit ist von der Anrechenbarkeit zu unterscheiden. Von beiden Abzugsarten gehen unterschiedliche Verteilungswirkungen aus. Soweit bestimmte Beträge von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden können, bedeutet dies, dass die absolute Steuerersparnis für den Steuerpflichtigen mit steigendem Grenzsteuersatz wächst. Die Abzugsfähigkeit ist dann korrekt, wenn dadurch Belastungen berücksichtigt werden können, die die Steuerleistungsfähigkeit mindern.        

Vorhergehender Fachbegriff: Abzinsungsfaktor | Nächster Fachbegriff: Abzinsungsfaktoren



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Einwirkungsprinzip | Beschäftigungsstruktur | Strait times index

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon