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Aval

Siehe auch: Bürgschaft, Garantie. Avalkredit

Bürgschaft für eine Scheck- oder Wechselverpflichtung, die durch die Unterschrift des Bürgen auf dem Wertpapier erfolgt. Bürge und derjenige, für den die Bürgschaft gegeben wird, haften in gleicher Weise.

Wechselbürgschaft

Bürgschaft oder Garantie eines Kreditinstituts gegen einen Dritten im Auftrag eines Kunden. Das Aval wird dem Kunden wie ein Kredit (Avalkredit) gegeben, allerdings ohne Auszahlung des avalierten Betrages.

ist eine Form der Bürgschaft, sie wird insbesondere auf Wechsel geleistet. Entsprechend gibt es den Avalkredit, bei dem eine Bank nicht Geld, sondern eine selbstschuldnerische Bürgschaft gibt. Der Begriff Aval umfaßt heute außer dem reinen Bürgschaftskredit auch die Übernahme verschiedenster Bankgarantien für Verbindlichkeiten der Kunden.

Das aus dem Französischen stammende Wort Aval bedeutet Bürgschaft und meint vor allem eine sogenannte Wechselbürgschaft (nicht wechselnde Bürgen, sondern Bürgschaft für einen Wechsel). Bei einem Aval- oder auch Bürgschaftskredit stellt das Kreditinstitut kein Geld zur Verfügung wie bei üblichen Krediten. Die Bank gibt nur die Erklärung ab, für den Kunden einzuspringen, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder nachkommen kann.

Bürgschaft bzw. Garantie, auch die Verpflichtung daraus. Grundlage des Avalkredits und des Avalakzepts.

Wechselbürgschaft; entsteht dadurch, dass der Bürge auf den Wechsel seine Unterschrift — üblicherweise mit dem Zusatz „per aval" — neben diejenige der Person setzt, für die er bürgen will. Bürgschaft.

[s.a. Zahlungsbedingungen; lungssicherung]

Bei einem Avalkredit wird zwischen dem Schuldner einer Leistung (Kreditnehmer) und einem Kreditinstitut als Avalgeber ein Vertrag geschlossen, in dem sich die Bank verpflichtet, zu Gunsten des Gläubigers der Leistung ein Aval abzugeben. Die Bank übernimmt die Haftung für bestimmte Verpflichtungen oder Leistungen des Avalkreditnehmers und tritt für ihn ein, wenn der Avalkreditnehmer seine Verpflichtung nicht erfüllt.

Im Rahmen eines Avalkredites gibt die kreditgebende Bank dem Gläubiger eine Bürgschaft und/oder Garantie, in deren Rahmen sie sich verpflichtet für die Zahlung bzw. Leistungsverpflichtung des Schuldners einzutreten. Der Avalkredit bildet die Grundlage für Bankgarantien im Außenwirtschaftsverkehr. Insofern stellt der Avalkredit eine Form der Risikoabsicherung dar. Es handelt sich um eine Form der privaten Ausfuhr- bzw. Kreditversicherung. Übersicht 11 visualisiert die Beziehungen in einem Avalkredit.

Oberbegriff für die von Banken, Kreditversicherungsunternehmen und anderen Garanten übernommenen   Bürgschaften,  Garantien,   Bonds u.Ä.; siehe auch   Bankgarantie und   Kautionsversicherung. Im weiteren Sinne zählt auch die Akzeptübernahme von Banken (Bankakzept) zu den Avalen.

Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung, die ein Dritter für einen Schuldner übernimmt. Zum Beispiel Kredit, den ein Kreditinstitut durch Übernahme einer Bürgschaft oder Stellung einer Garantie gewährt. Das Kreditinstitut stellt dabei keine liquiden Mittel, sondern ihre eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Bei Übernahme einer Bürgschaft verpflichtet sich das Kreditinstitut, für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einem Dritten gegenüber einzustehen, und zwar ausschließlich bezogen auf die zugrunde liegende Forderung. Eine Garantie dagegen ist abstrakt und nicht an die zugrunde liegende Forderung gebunden, da der Garant für einen bestimmten künftigen Erfolg einzustehen hat. In beiden Fällen handelt es sich um Eventualverbindlichkeiten, die unter der Bilanz als Bilanzvermerk ausgewiesen werden.
Bei der Wechselbürgschaft setzt der Bürge seine Unterschrift neben diejenige der Personen, für die er bürgen will (üblicherweise mit dem Zusatz: »per aval«).

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