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Besatzungspolitik

Nach der grundsätzlichen Einigung auf der Konferenz von Teheran 1943 über eine Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen waren in Abkommen vom September und November 1944 die Zonen festgelegt und die alleinige Autorität der Oberbefehlshaber der Zonen (nach Weisung ihrer Regierungen) für die Politik in Deutschland bestimmt worden. Eine einheitliche Politik sollte durch den Kontrollrat in Berlin erreicht werden. Die Potsdamer Konferenz umschrieb die Ziele der Besatzungspolitik mit: Entmilitarisierung, Abrüstung, Entnazifizierung, Zerschlagung der deutschen Kriegsindustrie (Demontage), Kontrolle und Entflechtung der Wirtschaft, Abbau des Wirtschaftspotentials (Morgenthau-Plan). Ab. 20. 8. 1945 erliess der Kontrollrat dazu zahlreiche Gesetze, bis zunehmende Spannungen in der Wirtschafts-, Reparations- und Gesellschaftspolitik und Uneinigkeit über die Behandlung Deutschlands als Wirtschaftseinheit zwischen der Sowjetunion und den Westalliierten im März 1948 zur Funktionsunfähigkeit des Kontrollrates führten. Schon ab 1946 wurden in den einzelnen Zonen zunehmend eigene Entscheidungen der Oberbefehlshaber getroffen. Der Umschwung der amerikanischen Besatzungspolitik (Stuttgarter Rede des US-Staatssekretärs Byrnes vom 6.9. 1946, Gründung der "Bizone" zum 1.1. 1947) und der Beginn des Aufbaus eines einheitlichen Wirtschaftsgebietes der Westzonen sowie die zunehmende Ausrichtung der Ost- Zone nach sowjetischen Vorstellungen andererseits sind wichtige Etappen auf dem Weg zur Teilung Deutschlands. Eine einheitliche Besatzungspolitik für ganz Deutschland hat es weder im politischen noch im wirtschaftlichen Bereich seit 1945 gegeben.            Literatur: Gimbel, Amerikanische Besatzungspolitik in Deutschland 1945-1949, Frankfurt a.M. 1971. Balabkins, N., Germany under Direct Controls, New Brunswick 1964. Manz, M., Stagnation und Aufschwung in der französischen Besatzungszone 1945-1948, Ostfildern 1984.

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