Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Bogen

(coupon sheet) Die Wertpapierurkunde besteht aus Bogen ( Zinsscheinbogen, Dividendenschein) und Mantel. Der Bogen setzt sich zusammen aus dem Coupon und dem Erneuerungsschein. Coupons sind z. Bogen der Zinsschein und bei Aktien und Genußscheinen der Gewinnanteilschein (insbesondere Dividendenschein).
Derjenige Teil einer Wertpapierurkunde (Wertpapier), der 10-20 Erträgnisscheine (Dividenden- oder Zinscoupons; Dividende) und einen Erneuerungsschein enthält. Mit dem letzten Coupon wird in aller Regel der Erneuerungsschein beim Emittenten dieses Wertpapiers bzw. bei der Einlösestelle vorgelegt, und man erhält gegen diesen Erneuerungsschein einen neuen Bogen. Bogen und Mantel bilden die gesamte Wertpapierurkunde.


Teil eines effektiv gedruckten Wertpapiers, das die Ertragsanteilscheine enthält.

Zu jeder Aktie und zu jedem ausgedruckten festverzinslichen Wertpapier gehört ein Bogen mit Dividenden- bzw. Zinsscheinen. Bei Fälligkeit der Dividenden oder Zinsen wird ein Abschnitt (Kupon) „abgetrennt". Dem Bogen ist ein Erneuerungsschein (Talon) beigegeben, der bei Einlösung des letzten Kupons gegebenenfalls zum Bezug eines neuen Bogens berechtigt. Verwahrung und Verwaltung von Bogen und Mantel erfolgt meist durch die Banken. Girosammeiverwahrung; Streifbandverwahrung.

besteht bei einer als  effektives Stück vorliegenden  Anleihe aus mehreren   Zinsscheinen und einem   Erneuerungsschein (Talon).

Gehört zu jedem festverzinslichen Wertpapier und zu jeder Aktie und ist in Gewinnanteilscheine (Kupons) und Erneuerungsschein (Talon) eingeteilt. Die Aufbewahrung von Bogen und Mantel bei den Banken erfolgt getrennt voneinander.
Siehe auch: Kupon, Mantel, Talon

(engl.: coupon sheet). Teil einer Wertpapierurkunde (die aus Mantel und Bogen besteht). Der B. setzt sich seinerseits aus den Coupons und dem Erneuerungsschein (Talon) zusammen. Im B. wird das Nebenrecht verbrieft, das zu dem im Mantel verbrieften Hauptrecht gehört.

Vorhergehender Fachbegriff: Bodenwertzuwachssteuer | Nächster Fachbegriff: Bogenlose Stücke



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Beleihungsraum | Tageskauf | Unwiderrufliches Akkreditiv

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon