| Die Verletzung handels- und/oder steuerrechtlicherBuchführungspflichten kann verschiedene Tatbestände des Straf- und Ordnungs-
 widrigkeitenrechts erfüllen. Nach dem Hauptstrafrecbt ist in erster Linie an Untreue und Betrug
 sowie an Konkursdelikte zu denken. Untreue kann gegeben sein, falls unrichtige
 Buchungen mittelbar eine Beeinträchtigung des betreuten Vermögens zur Folge
 haben. Um Betrug kann es sich handeln, wenn die (verfälschte) Buchführung z.B.
 zur Ermittlung des Restguthabens eines stillen Gesellschafters verwandt wird.
 Die Buchführung kann auch Hilfsmittel beim Subventionsbetrug (z.B. bei der
 Ermittlung falscher Investitionsbeträge) sein.
 
 Nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht kommen Verletzungenaußersteuerlicher und steuerrechtlicher Vorschriften in Betracht. Dabei ist
 die Verletzung außersteuerlicher Vorschriften, soweit diese auch für die
 Besteuerung von Bedeutung sind, stets auch steuerlich beachtlich (§ 140 AO).
 Die handelsrechtliche allgemeine Buchführungspflicht der Kaufleute
 (§238 HGB) ist - außerhalb der Insolvenz - strafrechtlich nicht gesichert.
 Dagegen kann ein Verstoß gegen (spezielle) Buchführungs- oder Aufzeichnungspflichten
 bestimmter Berufe mit Geldbuße bedroht sein (z. B. die Verpflichtung zur
 Feststellung des Jahresabschlusses der Kreditinstitute gemäß § 27 Abs. 1 KWG).
 
 Steuerrechtlich handelt ordnungswidrig, wer nach Gesetzbuchungs- oder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle nicht oder in
 tatsächlicher Hinsicht unrichtig verbucht oder verbuchen läßt und dadurch
 ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu
 erlangen (§ 379 Abs. 1 Nr. 2 AO). Geschäftsvorfälle sind Vorgänge zwischen
 Betrieb und Außenwelt oder innerhalb des Betriebes, die die Zusammensetzung
 oder die Höhe des Vermögens, der Schulden oder des Eigenkapitals
 verändern.
 
 Literatur: Castan, E., Rechtsfolgen beiVerstößen gegen die Rechnungslegungsvorschriften, in: Beck- sches Handbuch der
 Rechnungslegung, Loseblatt- sammlung, München 1991, D 10-D30. Schäfer, H., Die Verletzung der
 Buchführungspflicht in der Rechtsprechung des BGH, in: wistra, 5. Jg. (1986),
 S. 200ff. Münzinger,R., Bilanzrechtsprechung der Zivil- und Strafgerichte,
 Wiesbaden 1987.
 
 
 
 
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