| Das Gesetz schreibt für die Erfüllung der Buchführungspflicht keinebestimmte Buchführungsform vor. Gleichwohl ist die Ausgestaltung der
 Buchführung nicht willkürlich vorzunehmen; diese muß vielmehr den teils
 gesetzlich fixierten, teils in den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
 verankerten Anforderungen bezüglich der Zeitfolge der Buchungen, den
 gegenseitigen Verweisungen zwischen den Buchungsunterlagen, der geordneten Belegablage und der systematischen Kontierung nach Kontenplan gerecht werden. Die
 Buchführung soll so aufgebaut sein, daß sie einem sachverständigen Dritten
 innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über
 die Vermögenslage der Unternehmung vermitteln kann.
 
 Die konventionellen (älteren) Buchführungsformenerschöpfen sich vorwiegend in manuell durchgeführten Übertragungsbuchführungen.
 Grundsätzlich werden die durch Belege angezeigten Geschäftsvorfälle zunächst im
 Grundbuch erfaßt und von dort sachlich geordnet in das Hauptbuch übertragen.
 Als Varianten der Übertragungsbuchführung lassen sich die italienische,
 englische, deutsche, französische sowie die amerikanische Methode
 unterscheiden. Ebenfalls zu den konventionellen Buchführungsformen gehört die
 (manuelle) Durchschreibebuchführung, deren charakteristisches Merkmal in der
 direkten Verbindung von chronologischer Buchung im Grundbuch und
 systematischer Buchung im Haupt- und Kontokorrentbuch liegt. Durch ein- oder
 mehrmaliges "Durchschreiben" der einzelnen Posten wird die Buchungsund
 Kontrollarbeit wesentlich reduziert, werden Übertragungsfehler vermieden und
 die Kontenabschlußbereitschaft erhöht.
 
 Wird dagegen die Durchschreibebuchführung mit Hilfe vonBuchungsautomaten durchgeführt (Maschinenbuchführung), gehört sie zu den
 neueren Buchführungsformen, deren bestimmendes Merkmal in der maschinellen
 Abwicklung der Buchungsarbeiten liegt. Die modernste Variante der neueren
 Buchführungsformen ist die EDV-Buchführung, bei der die klassischen
 Buchungsarbeiten nicht mehr nacheinander auf verschiedenen maschinellen Anlagen, sondern von einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage
 weitgehend simultan abgewickelt werden. Die menschliche Tätigkeit bleibt im wesentlichen auf das Erstellen der Arbeitsanweisungen
 (Programme) für die EDV-Anlage beschränkt.
 
 Als dritte Gruppe sind noch Sonderformen derBuchführung zu beachten. Hierzu gehören die Offene-Posten-Buchführung, die kontenlose
 Buchführung sowie die Ge- heim- und die Filialbuchführung. Den ersten beiden
 ist gemeinsam, daß sie durch ihre Ausgestaltung zu einer erheblichen
 Vereinfachung der Buchungsarbeiten führen und hauptsächlich im Rahmen der
 Maschinenbuchführung eingesetzt werden. Die beiden letzten Varianten gehören
 aufgrund des bestimmten Zwecks, für den sie gebraucht werden, zu den
 Sonderformen der Buchführung.
 
 Literatur: Eisele, W, Technik desbetrieblichen Rechnungswesens, 5. Aufl., München 1993. Falterbaum,
 H./Beckmann, H., Buchführung und Bilanz, 13. Aufl., Achim 1989. Bechtel, W, Einführung in die
 moderne Finanzbuchhaltung, 3. Aufl., München, Wien 1989.
 
 
 
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