| Aufgabe der gesetzlich geforderten Buchführung ist die lückenlose,sachliche und chronologisch geordnete Erfassung aller Geschäftsvorfälle.
 Diese werden durch Buchungsbelege dokumentiert, deren Vorliegen die Voraussetzung
 für die Vornahme einer ordnungsmäßigen Bucheintragung bildet (Belegzwang). Als
 Buchungsgrundlage werden sowohl externe Belege, die auf Transaktionen mit
 Dritten beruhen (z.B. Rechnungen, Quittungen etc.), als auch
 interne, die bei Nichtvorliegen eines Ur- belegs den Buchungsvorgang
 wiederzugeben haben und vom jeweils Verantwortlichen selbst abzuzeichnen sind
 (z. B. Lohn- und Gehaltslisten, Materialentnahmescheine), herangezogen. Wegen
 ihrer Wichtigkeit für die Nachprüfbarkeit der Buchführung sind Belege,
 buchungssystematisch geordnet, mindestens sechs Jahre lang aufzubewahren.
 
 Die chronologische bzw. zeitliche Erfassung der Geschäftsvorfälle(Grundaufzeichnungen) erfolgt aufgrund der Buchungsbelege in den Grundbüchern, die deshalb auch unter den Bezeichnungen
 Journal (Tagebuch), Memorial (Gedächtnisbuch) oder Primanota (Buch der ersten
 Eintragung) zusammengefaßt werden. Die Zahl der Grundbücher richtet sich nach
 den technischen und organisatorischen Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes.
 In Betracht kommen vor allem Kassenbücher, Wareneingangs- und Warenausgangsbü-
 cher sowie Bank- und Postscheckbücher. Die geforderte tägliche Erfassung der Kassenbewegungen macht das Kassenbuch in vielen Fällen
 zum wichtigsten Grundbuch. Die ansonsten geforderte zeitnahe Erfassung der Geschäftsvorfälle
 in den Grundbüchern setzt keine tägliche, sondern bei Sicherstellung des
 zeitlichen Zusammenhangs zwischen Geschäftsvorfall und seiner buchmäßigen
 Erfassung nur eine durch Rationalisierungserwägungen begründete
 periodenmäßige Aufzeichnung voraus.
 
 Die sachliche oder systematische Ordnung der Buchungen übernimmt das Hauptbuch, das die im Kontenplan des Betriebes verzeich-neten Sachkonten enthält. Der Abschluß der Sachkonten des Hauptbuches führt zur
 Bilanz und Erfolgsrechnung. Kennzeichnend für jede Form des Hauptbuches ist
 stets die sachliche Zusammenfassung des Buchungsstoffes nach dem
 Buchungsinhalt. Die Übertragung der Geschäftsvorfälle von den Grundbüchern ins
 Hauptbuch erfolgt meist unter Zusammenfassung gleichartiger Buchungen und in
 gewissen Zeitabständen (längstens ein Monat). Neben der Tiefe der
 Grundbuchuntergliederung unterscheiden sich die verschiedenen konventionellen
 Buchführungsformen im wesentlichen nach der Art und Weise der Grundbuchübertragung
 ins Hauptbuch (Übertragungsbuchführung, Durchschreibebuchführung).
 
 Die Nebenbücher sind Hilfsbücher, die der weiterenAufgliederung und Ergänzung der Sachkonten dienen; sie werden zumeist außerhalb
 des Kontensystems, in eigenen Nebenbuchhaltungen, geführt. Ihre Aufgabe
 besteht vornehmlich in der Erfassung spezifischer Einzeltatbestände, um
 schließlich als Sammelbeleg für die systematische Verbuchung auf den Hauptbuchkonten
 zu dienen. Hierzu gehören vor allem die Kontokorrentbuchhaltung, die Lohn- und
 Anlagenbuchhaltung und das Führen von Wechsel- und Wertpapierbüchern. Aber auch die zur Bestandsüberwachung und
 Bestandskontrolle (Lagerbuchhaltung) vorzunehmenden Mengenaufzeichnungen sowie
 die Bereitstellung von Unterlagen für die Kostenrechnung sind Gegenstand von
 Nebenbuchhaltungen. Das wichtigste und gesetzlich geforderte Nebenbuch ist
 das Geschäftsfreundeoder Köntokorrentbuch. Es übernimmt die Aufzeichnung des
 gesamten, nach einzelnen Kunden und Lieferanten geordneten Kreditverkehrs.
 Während die Sachkonten im Hauptbuch den
 Stand der gesamten Warenforderungen (Debitorensachkonto) und Warenverbindlichkeiten
 (Kreditorensachkonto) zum Ausweis bringen, kommt den Personenkonten die
 Aufgabe zu, den Stand des individuellen Kreditverhältnisses aufzuzeichnen.
 
 Die Personenkonten differenzieren damit die Kontensaldensummender beiden Sachkonten nach den einzelnen Geschäftspartnern: Jede Eingangs-
 und Ausgangsrechnung ist folglich ebenso wie jede Zahlung zusätzlich zur
 Verbuchung auf dem Sachkonto auch auf dem jeweiligen individuellen Debitoren-
 oder Kreditorenkonto durch Einmalbuchung, also ohne Gegenbuchung, zu erfassen.
 Die Kontenabstimmung erfolgt periodisch durch Zusammenstellung der
 Personenkontensalden in einer Saldenliste, wobei die Saldenlisten- summe mit
 dem Saldo des betreffenden Sachkontos übereinstimmen muß.
 
 Das Kontokorrent kann auch in der Form derOffene-Posten-Buchhaltung oder als kontenlose Buchhaltung geführt werden: Es
 weist dann jeweils nur die Differenz zwischen Umsatz und Zahlung, also die
 noch offenen Posten (unbezahlte Rechnungen) aus, oder aber es wird überhaupt
 auf das Konto verzichtet und das Kontokorrent als geordnete Ablage der
 unbezahlten Rechnungen der einzelnen Geschäftspartner geführt.
 
 Literatur: Eisele, W, Technik desbetrieblichen Rechnungswesens, 5. Aufl., München 1993. Falterbaum,
 H./Beckmann, H., Buchführung und Bilanz, 13. Aufl., Achim 1989. Bechtel, W, Einführung in die
 moderne Finanzbuchführung, 3. Aufl., München, Wien 1989.
 
 
 
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