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Bundesausfuhramt (BAFA)

Eine selbständige Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi), die im Zuge der Maßnahmen zur Verschärfung der Ausfuhrüberwachungen vor dem Hintergrund des Zweiten Golfkrieges 1992 errichtet wurde. Sie entstand aus der Verlagerung und Verselbständigung der Abteilung «Ausfuhrkontrolle» des Bundesamtes für Wirtschaft (BAW) und hat ihren Sitz in Eschborn. Der BAFA obliegt speziell die Zuständigkeit für die Erteilung von Genehmigungen im Sinne der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Dies betrifft in der Hauptsache Waren, die in der Ausfuhrliste aufgeführt sind.

Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers für
Wirtschaft. Das Bundes­ausfuhramt, das zum 1.1. 1992 geschaffen wurde, ist für
die Genehmigung und Kon­trolle bestimmter deutscher Exporte zustän­dig. Sitz
zunächst in Eschborn.   






(BAFA). Gegr. am 01.04.1992. Seit dem 01.01.2001: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. http://www.bafa.de

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