Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Collateral

Englische Bezeichnung für Kreditsicherheiten, die nicht vom Kreditnehmer, sondern von einem Dritten bestellt werden (wird in der Praxis vielfach auch für jede Form von Sicherheiten verwendet).

(Kredit-) Sicherheiten, -besicherung.

(Besicherung). Als Collateral werden Vermögenswerte bezeichnet, die sowohl für den Kreditnehmer als auch den Kreditgeber einen verwertbaren Wert besitzen und die vom Kreditgeber als Sicherheit verpfändet werden. Zu einer Verwertung der Werte seitens des Kreditgebers kommt es nur dann, wenn der Kreditnehmer den geliehenen Betrag teilweise oder vollständig nicht zurückzahlen kann und somit gegen die Kreditvereinbarung verstösst. Siehe auch   Asset Backed Securities.

Vorhergehender Fachbegriff: Collared Floating Rate Note | Nächster Fachbegriff: Collateral Security



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Nachfrageeffekte | Nordischer Rat | Barausgleich

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon