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Effektivzins

nach den Regeln der Preisangabenverordnung zu berechnende jährliche tatsächliche Kosten eines Kredits, die sich aus Nominalzins, Agio, Bereitstellungs- und Bearbeitungsgebühr etc. zusammensetzen. Der Effektivzins ist bei Vertragsabschluss (Vertrag) dem Kreditnehmer mitzuteilen.

Bezeichnung für den Zinssatz insbesondere bei Krediten, der alle Kosten einschließt und diese als jährlich zu entrichtender Prozentsatz vom ausgezahlten Betrag ausdrückt. Der Effektivzins ist zwingend in jedem Vertrag über einen Verbraucherkredit anzugeben. In einer vereinfachten Formel kann der Effektivzins bei einmaligen Kosten und Berücksichtigung Diese Formel ist mathematisch nicht exakt, da die Einmalkosten auf die Laufzeit gleichmäßig verteilt werden. Bei Verbraucherkrediten ist deshalb die sogenannte „360-Tage-Methode“ vorgeschrieben, bei der unterjährige Zahlungen und Einmalkosten finanzmathematisch so mit Zinseszinsen verteilt werden, dass eine Kontrollrechnung mit jährlicher Zinsbelastung unter Verwendung des Effektivzinssatzes genau die Gesamtsumme der gezahlten Zinsen und Gebühren ergeben würde. Dieser Effektivzins kann nur mit Hilfe von Elektronischen Rechnern im sogenannten iterativen(= schrittweisen) Verfahren ermittelt werden. Nach einer Vorschrift der Europäischen Union wird diese Berechnungsvorschrift abgelöst werden durch eine rein finanzmathematische Methode, bei der alle Zahlungsströme finanzmathematisch verzinst werden. Sie gilt bei der Geldanlage als die /SMA-Methode. Wirtschaftlich ist auch diese Methode kritisch zu sehen, da in der Praxis eine Wiederanlage zum Effektivzins regelmäßig nicht möglich ist. Die Formel für den Effektivzins entspricht der Formel für die Rendite bei der Geldanlage.
Bei Krediten mit veränderlichen Kreditkonditionen ist nach dem Verbraucherkreditgesetz ein „anfänglicher effektiver Jahreszins“ anzugeben.

Oft auch: Rendite. Nominelle Verzinsung, bezogen auf den Kurswert.

Bezeichnung für den Zinssatz, der die effektiven (= tatsächlichen) jährlichen Kosten eines Kredits für den Kreditnehmer ausdrückt. Der Effektivzins wird nach einheitlichen Regeln berechnet; bei Konsumentenkrediten wird er den Kunden im Preisaushang bekanntgegeben. Bei Krediten mit variablen Konditionen (= veränderliche Zahlungsbedingungen) wird ein „anfänglicher effektiver Jahreszins" ausgewiesen. Der Effektivzins ist zu unterscheiden von der Effektivverzinsung bzw. Rendite einer Kapitalanlage.

(Effektivrendite, yield to maturity) jener Zinssatz, bei dem der Bar wert der künftigen Zahlungen aus einem finanziellen Engagement ebenso gross ist wie der Preis, den man dafür zahlt. Es ist üblich, sowohl Kredite als auch festverzinsliche Kapitalanlagen durch ihre effektive Rendite zu charakterisieren. In dem speziellen Fall, dass die erste Zahlung in einem Jahr erfolgt und alle weiteren Zahlungen in jährlichen Abständen vorgenommen werden, entspricht die Effektivrendite dem internen Zinssatz einer Investition. Jedoch hat man es in der Praxis regelmässig nicht mit diesem Spezialfall zu tun, so dass es erforderlich wurde, Definitionen für die Effektivrendite zu formulieren, die mit den praktisch auftretenden Zahlungsstrukturen umgehen können. In Deutschland sind im wesentlichen folgende vier Methoden der Effektivzinsrechnung in Gebrauch: •     Im Rahmen der Bewertung festverzinslicher Kapitalanlagen verwenden die Kreditinstitute regelmässig die Moosmüller- Methode. •     Sollte es sich um Diskontpapiere (wie z.B. Zero Bonds oder abgezinste Sparbriefe) handeln, wird nach der AIBD-Methode (Association of International Bond Dealers) gerechnet. •     Die Sparkassen benutzen dagegen zumeist das Verfahren von Braess/Fangmeyer. • Geht es dagegen um Kredite für private Kunden, so schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Effektivzinsbelastung nach den Vorschriften der Preisangaben-Verordnung berechnet werden muss. Die Methoden unterscheiden sich einzig und allein dadurch, dass sie mit Zahlungen, die in Abständen erfolgen, welche kürzer als ein Jahr sind, unterschiedlich umgehen. Rechnerisch am einfachsten und international am weitesten verbreitet ist die AIBD-Methode. Sie wendet das Konzept der Zinseszinsrechnung konsequent auf alle künftigen Zahlungen an, unabhängig davon, ob sie nun in Jahresabständen erfolgen oder nicht. Wer Entscheidungen über ein finanzielles Engagement auf der Grundlage von Effektivrenditen treffen will, sollte darauf achten, dass jeweils nach der gleichen Methode gerechnet wurde. Andernfalls sind Fehlentscheidungen möglich, weil die nach unterschiedlichen Verfahren gerechneten Renditen ziemlich stark voneinander abweichen können.

Literatur: Locarek, H., Finanzmathematik, München, Wien 1991. Wagner, E., Effektivzins von Krediten und Wertpapieren, Frankfurt a. M. 1988.

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