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Eigentümerkontrolle

direkte und indirekte Kontrolle der Unternehmung durch den Eigentümer. Direkte Kontrolle besteht bei personeller Einheit von Eigentümer und Unternehmer. Indirekte Kontrolle erfolgt bei Delegation von Eigentumsrechten durch Überwachung des mit der Leitung der Unternehmung beauftragten Managements. Damit soll die Verwirklichung solcher Managerinteressen verhindert werden, die von den Interessen der Eigentümer abweichen. Die Intensität der Eigentümerkontrolle wird durch die damit verbundenen Kosten bestimmt. Sie entstehen in Form von Zeitkosten, Informationskosten und - bei Eigentumsstreuung - Kosten der Abstimmung divergierender Kontrollstrategien. Sind Eigentum und Leitung voneinander getrennt, hängen die Kontrollkosten wesentlich von der Streuung des Kapitalbesitzes ab. Je geringer der Anteil des einzelnen Eigentümers am Kapital, um so grösser sind für ihn die Kontrollkosten relativ zum potentiellen Unternehmensertrag. Zunehmende Kontrollkosten verringern den Anreiz zur Eigentümerkontrolle. Bei Trennung von Eigentum und Leitung geraten Unternehmen damit zunehmend unter Managerkontrolle, die es dem Management ermöglicht, eine von den Eigentümerinteressen divergierende Geschäftspolitik zu betreiben und sich materielle und immaterielle Vermögenswerte der Unternehmung anzueignen. Dieser "Funktionsentleerung" des Eigentums durch Managerherrschaft - wie sie die Ma- nagerialismustheorie unterstellt - wird allerdings von der ökonomischen Theorie der Eigentumsrechte entgegengehalten, dass insb. funktionsfähige Kapitalmärkte wirksame Kontrollen des Managements ermöglichen. Kursschwankungen, die Übernahmemöglichkeit durch andere Eigentümer oder Erhöhung des Aktienkapitals gelten als marktmässige Kontrollformen des Managerverhaltens, die ergänzend zu den direkten Eigentümerkontrollen wirken.                Literatur: Schüller, A., Property Rights, Theorie der Firma und wettbewerbliches Marktsystem, in: Schüller, A. (Hrsg.), Property Rights und ökonomische Theorie, München 1983, S. 145 ff.

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