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Managerherrschaft

Aus der Machtverteilung in großen Kapitalgesellschaften abgeleitete These, dass nicht die Eigentümer, sondern die angestellten Manager die dominierenden Personen bei Entscheidungen über alle Fragen der Unternehmensführung sind. Das schließt Entscheidungen über Sachverhalte ein, die formal Angelegenheit der Gesellschafter sind. Ursächlich hierfür ist die Trennung zwischen Eigentum und Verfügungsgewalt. Ein professionelles Management hat Informations- und Gestaltungsvorteile gegenüber den Anteilseignern, die nur aus gewisser Distanz das Unternehmensgeschehen beurteilen können. Hinzu kommt, dass sich Aktien häufig in Streubesitz befinden. In vielen Fragen sind die Interessen von Eigentümern und Managern nicht gleich. Beispielsweise können Manager ihre Stellung durch Umsatzwachstum, einbehaltene Gewinne, Vertuschung von Verlusten, Expansionsstrategien halten oder verbessern, ohne dass für die Eigentümer eine höhere Rentabilität, Wertsicherung oder Wertsteigerung resultiert. Eine Shareholdervalue-Politik rückt die Interessen der Anteilseigner in den Vordergrund.

weitgehend autonome Kontrolle angestellter Manager über die Produktionsmittel. Diese Vorstellung wendet sich gegen eine der zentralen Funktionsbedingungen der marktwirtschaftlichen Ordnung, nämlich die der Einheit von Eigentum und Verfügungsgewalt, und spielt daher in der Diskussion um die Reform der kapitalistischen Unternehmensverfassung eine bedeutende Rolle. Vor allem in grossen Publikumsaktiengesellschaften seien die Aktionäre nicht mehr in der Lage, der liberalen Konstruktionslogik der Unternehmensverfassung entsprechend die Kontrolle über die Unternehmung auszuüben, d. h. die Grundzüge der Unternehmenspolitik im Sinne der Eigentümerinteressen zu prägen. Vielmehr seien es angestellte Manager, die, ohne Eigentümer zu sein, relativ autonom die Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel ausübten. Die klassische Begründung dieser These rekurriert auf die faktische Kontrollsituation in grossen Publikumsgesellschaften. Die grosse Zahl der Aktionäre (nicht selten mehr als hunderttausend) und deren, vor allem aus dem jeweils geringen Kapitalanteil resultierenden, Indolenz erlaubten keine hinreichende Kontrolle des Managements durch die Eigentümer, weder direkt durch die Hauptversammlung noch indirekt über den Aufsichtsrat. Derartige Unternehmen werden als "managerbeherrscht" bzw. als "managerkontrolliert" bezeichnet, da in diesen Gesellschaften das Management selbst die Richtlinien der Unternehmenspolitik bestimmt. Weitere Argumente für die These der Managerherrschaft sind: der strukturell bedingte Informations- vorsprung des Managements, die durch wachsende Komplexität notwendig gewordene Professionalisierung des Managements sowie der Aufbau einer Managementhierarchie im Gefolge der Arbeitsteilung innerhalb der Managementprozesse und die damit verbundene Diffusion des Entscheidungsprozesses. Empirische Untersuchungen wurden bereits Ende der 20er Jahre von Adolf A. Berle und Gardino C. Means für die USA und in den 60er Jahren von Helge Pross für Deutschland durchgeführt. Eine Studie der 300 grössten deutschen Unternehmen aus dem Jahr 1979 zeigt, dass bereits 57% dieser Unternehmen aufgrund ihrer Eigentümerstruktur als "managerbeherrscht" einzustufen sind. Im Zusammenhang mit dieser These werden vor allem zwei Problemkreise aufgeworfen. Zum einen resultiert aus der faktischen Trennung von Eigentum und Verfügungsgewalt nach wirtschaftsliberaler Auffassung die Gefahr der Misallokation von Ressourcen, da die Manager, die den Ressourceneinsatz steuern, nicht gleichzeitig die vollen finanziellen Konsequenzen ihrer Entscheidung tragen. Zum anderen werden das Problem der Legitimation der Managerherrschaft und damit gleichzeitig die Frage nach der Eignung der bestehenden Unternehmensverfassung aufgeworfen. Das Management hat auf dieses Legitimationsdefizit mit dem Postulat seiner gesellschaftlichen Verantwortung reagiert. Neuerdings errahrt die Ihese der "Managerherrschaft" eine radikale Kritik vor dem Hintergrund der Theorie der Eigentumsrechte. Das Herrschaftsphänomen wird dabei zu einer wohlkalkulierten Delegation von Teilrechten der Aktionäre an das Management umgedeutet. Neben der engeren Betrachtungsweise der These der Managerherrschaft sei noch auf einen weiteren, eher gesellschaftspolitischen Ansatz verwiesen, der vor allem auf James Burnham zurückzuführen ist. Dabei wird die Ablösung der Kapitaleigner durch die Manager unter einem breiteren soziologischen Aspekt beleuchtet, um so die Einflussnahme dieser neuen herrschenden Klasse auf die gesellschaftliche Entwicklung zu dokumentieren.                                                                 Literatur: Berle, A. A.IMeans, G. C., The modern Corporation and private property, New York 1932. Burnham, J., Das Regime der Manager, Stuttgart 1949. Pross, H., Manager und Aktionäre in Deutschland, Frankfurt a.M. 1965. Steinmann, HJ Schreyögg, GJDütthorn, C., Managerkontrolle in deutschen Grossunternehmen - 1972 und 1979 im Vergleich, in: ZfB, 53. Jg. (1983), S. 4ff. Managerherrschaft

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