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Europäischer Rat

seit 1974 oberste Entscheidungsinstanz der Europäischen Gemeinschaft (EG) mit der Aufgabe, die Tätigkeit der drei Europäischen Gemeinschaften EGKS, EWG und EURATOM mit den ausservertraglichen Tätigkeiten der EG zu koordinieren und die Grundsatzentscheidungen für die Weiterentwicklung der EG zu einer Europäischen Union zu treffen. Der Europäische Rat wurde am 10.12. 1974  auf der Gipfelkonferenz in Paris ins Leben gerufen und 1986 in der Einheitlichen Europäischen Akte als eigenständiges Organ der EG vertraglich verankert. Er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EG und dem Präsidenten der EG- Kommission zusammen, die von den Aussenministern der Mitgliedstaaten und einem Mitglied der Kommission unterstützt werden. Er tagt mindestens zweimal jährlich unter dem Vorsitz des Regierungschefs aus jenem Mitgliedstaat, dessen Vertreter gerade den (halbjährlich wechselnden) Vorsitz im Rat der EG innehat. Der Europäische Rat versteht sich als Koordinierungsgremium der Tätigkeit der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Politischen Zusammenarbeit der EG-Staaten in der Aussen- und Sicherheitspolitik sowie vor allem als Initiativorgan zur Weiterentwicklung der EG. Seine Entschliessungen besitzen keine Rechtsverbindlichkeit, sondern sind nur politisch bindend.   Literatur: Harbrecht, W, Die Europäische Gemeinschaft, 2. Aufl., Stuttgart, New York 1984.

ist das zentrale Leitungs- und Beschlußorgan der Europäischen Union (EU). Er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten und dem Präsidenten“ der Europäischen Kommission zusammen. Unterstützt wird die Arbeit durch die Außenminister und ein zuständiges Mitglied der Kommission. Der Vorsitz wechselt alle sechs Monate. Der Rat hat dem Europäischen Parlament regelmäßig Bericht zu erstatten. Bis zur Pariser Gipfelkonferenz am 10. Dezember 1974 fanden die Treffen der Regierungs- und Staatschefs der Europäischen Gemeinschaften (EG) in unregelmäßigen Abständen statt, danach dreimal jährlich und nach Inkraftreten der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) 1987 mindestens zweimal jährlich. Der Vertrag über die Europäische Union definiert die Rolle des Rates als maßgeblichen Impulsgeber der Union, der die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für ihre Entwicklung festlegt sowie die europäische Integration durch Initiativen und Konzeptionen fördert.

(ER) — (engl.) European Council (EC) — (frz.) Conseil Europeen (CE) — (span.) Consejo Europeo (CE). In ihm kommen seit 1975 die Staats- und Regierungschefs der zurzeit 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (in Begleitung von Fachministern und engen Mitarbeitern) sowie der Präsident der EU-Kommission (als vollberechtigtes Mitglied) und der Präsident des Europäischen Parlaments regelmäßig (mindestens zweimal jährlich) zusammen; zum sog. EU-Gipfeltreffen. Der ER tagt jeweils in dem Land, das den Vorsitz im EU-Ministerrat innehat. Der ER ist Impulsgeber für die Weiterentwicklung der EU. Er legt die großen politischen Leitlinien der EU fest und befasst sich im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) mit jeweils aktuellen internationalen Problemen. Der ER darf weder mit dem Europarat (einer internationalen Organisation) noch mit dem Rat der Europäischen Union (dem EU-Ministerrat) verwechselt werden.

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