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Europäische Freihandelszone

Abk. EFTA, Siehe auch: Europäischer Wirtschaftsraum.

(European Free Trade Association) — EFTA —
Diese wurde 1960 von Großbritannien, Schweden, Norwegen, Dänemark, Österreich, der Schweiz und Portugal gegründet. Island wurde 1970 weiteres Mitglied. Finnland und Liechtenstein waren assoziierte Mitglieder. Außer für Agrarerzeugnisse und Meeresprodukte wurden bis Ende 1966 innerhalb dieser Länder alle Zölle und mengenmäßigen Beschränkungen aufgehoben. Ein gemeinsamer Außenzolltarif, wie bei der EU, besteht nicht. Am 1.1.1973 sind Großbritannien, Dänemark und Irland und ab 1986 auch Portugal mit ihrem Eintritt in die EU ausgeschieden. Die in der EFTA verbliebenen Mitgliedsländer haben inzwischen fast alle mit der EU Freihandelsabkommen abgeschlossen.
Der europäische Gerichtshof als oberstes EU-Gericht hat durch ein Urteil vom 11 .4.1992 den Weg für die Schaffung eines Binnenmarktes freigemacht, der alle EU- und EFTA-Länder einschließt. Dieser europäische Wirtschaftsraum (EWR), ab 1.1.1993, in Kraft gesetzt, umfasst ein Gebiet mit fast 380 Mio. Verbrauchern.
Nachdem Österreich, Schweden und Finnland EU-Mitglieder geworden sind, besteht die EFTA nur noch aus vier Staaten: Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein.
Siehe auch: Europäischer Wirtschaftsraum

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