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Europäische Währungsschlange

Europäischer Wechselkursverbund

Europäischer Wechselkursverbund Die Europäische Währungsschlange - offizielle Bezeichnung «Europäischer Wechselkursverbund» - wurde im April 1972 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Kraft gesetzt und Anfang 1979 durch das Europäische Währungssystem (EWS) ersetzt. Der Verbund war charakterisiert durch eine Zone fester, aber veränderbarer Wechselkurse ab März 1973 innerhalb eines generellen Systems flexibler Wechselkurse. Im Verhältnis der Mitgliedswährungen der Schlange zueinander durften sich die Wechselkurse nur innerhalb einer Marge von ± 2,25% um die vereinbarten Leitkurse bewegen («Schlange»). Um dies sicherzustellen, intervenierten die Zentralbanken der beteiligten Länder am Devisenmarkt.
Die internen Wechselkursrelationen im Verbund mußten aufgrund von unterschiedlichen Entwicklungen bei Preisen, Kosten und Zahlungsbilanzen der einzelnen Mitglieder wiederholt geändert werden (Realignment). Einige Mitglieder traten angesichts nachhaltiger monetärer Spannungen aus dem Verbund aus und gaben den Wechselkurs ihrer Währung auch gegenüber den Schlangen-Währungen frei. Bei der Auflösung Anfang 1979 gehörten dem Verbund fünf Länder an: die Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Luxemburg, die Niederlande und Dänemark.

Bez. f. d. nach dem Zusammenbruch des Bretton-WoodsSystem von den E(W)G-Ländern in Europa geschaffenen Währungsverbund von 1972 - 1979. In diesem System fester (aber veränderbarer) Wechselkurse wurde die Bandbreite für Kursschwankungen der beteiligten Währungen auf ± 1,125 % beschränkt (nachdem im internationalen Währungssystem eine Ausweitung der Bandbreite auf ± 2,25 % vereinbart worden war) und ein Gruppenfloating gegenüber dem US-Dollar praktiziert. Zeitweise sind Länder (z. B. Frankreich) aus der E. W. ausgetreten. Sie wurde vom Europäischen Währungssystem (EWS) abgelöst.

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