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Finanzzuweisungen

monetäre Transfers, d.h. Zahlungen ohne Anspruch auf eine direkte Gegenleistung, zwischen den Gebietskörperschaften in einem mehrstufigen Staatsaufbau (Finanzausgleich). Sie können nach verschiedenen Kriterien unterteilt werden: (1)  Vertikale Finanzzuweisungen fliessen zwischen verschiedenen Ebenen, horizontale zwischen den Körperschaften auf einer Ebene. (2)  Allgemeine Finanzzuweisungen (Schlüsselzuweisungen) werden dem Empfänger zur freien Verfügung überlassen, zweckgebundene sind an den Einsatz der übertragenen Mittel in bestimmte Verwendungen gebunden. (3)  Bei den zweckgebundenen Finanzzuweisungen kann noch weiter danach differenziert werden, ob die Zahlung an eine finanzielle Eigenbeteiligung des Empfängers geknüpft ist oder nicht. (4)  Schliesslich können die Finanzzuweisungen der Höhe nach offen oder beschränkt gezahlt werden. Die wichtigsten Ziele, die mit Finanzzuweisungen verfolgt werden können, sind die Kompensation externer Effekte (hier: externer Nutzen), die Förderung des Angebots  meritorischer Güter und der Ausgleich von Unterschieden in der Finanzkraft und/oder im Finanzbedarf. Aus der Fülle der in der Bundesrepublik praktizierten Finanzzuweisungen seien als Beispiele die horizontalen Finanzzuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs sowie die allgemeinen und zweckgebundenen Finanzzuweisungen des Bundes und der Länder an die Gemeinden herausgegriffen, die seit 1970 regelmässig knapp 30% der gesamten kommunalen Einnahmen ausmachen (Finanzausgleich in der Bundesrepublik).      

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