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Forschungsförderung

Bereitstellung knapper Ressourcen durch Privatpersonen, Unternehmen oder den Staat zur Ermöglichung oder Erleichterung von For- schungs- und Entwicklungsarbeiten, ohne dass dafür eine bestimmte Gegenleistung erwartet wird. Das unterscheidet die Forschungsförderung von der Vertragsforschung. Bei den knappen Ressourcen handelt es sich nicht nur um Geldbeträge, sondern auch um die Überlassung von Geräten, Einrichtungen, Sammlungen oder die Nutzung derselben. Vor allem finanzielle Mittel oder Vermögensmassen, die der Erwirtschaftung finanzieller Mittel dienen können, werden häufig in gemeinnützige Stiftungen eingebracht, die ihrerseits unmittelbar der Forschung oder der Forschungsförderung dienen (z. B. Robert Bosch-Stiftung, Fritz Thyssen-Stiftung, Stiftung Volkswagenwerk). Ausserdem bemüht sich z.B. der "Stifterverband für die deutsche Wissenschaft" (Essen) um die Sammlung von Forschungsförderungs- mitteln in der deutschen Industrie und ihre Weiterleitung an die Forschung. Umstritten sind Umfang und Ausgestaltung der staatlichen Forschungsförderung, soweit sie Unternehmen in Marktwirtschaften begünstigt. Für die staatliche Aktivität werden folgende Argumente genannt: •     Der gesamtwirtschaftlichen Nutzen von Forschung und Entwicklung ist grösser als der einzelwirtschaftliche Nutzen, weil für Forschungsergebnisse (insb. der Grundlagenforschung) das Ausschlussprinzip nicht oder nur beschränkt gilt, die Grenzkosten zusätzlicher Wissensverwendung Null sind und die Wissensgewinnung einem stochastischen Prozess unterliegt, bei dem Risikoscheu eine Unterinvestition im Vergleich zur Risikoneutralität hervorruft. •     Ein Teil der Forschung und Entwicklung dient der Herstellung öffentlicher Güter, die nur der Staat nachfragt (z.B. Küstenschutz, Flugsicherheit, Verteidigung). •     Staatliche Eingriffe zur Vermeidung, Verringerung oder Verlagerung externer Effekte lösen Forschung und Entwicklung aus (z.B. Emissionsstandards für PKW). Gegen die staatliche Forschungs- und Entwicklungsaktivität wird angeführt: •     Sie führt zu einer Verzerrung der technologischen Entwicklung im Vergleich zum Marktmechanismus. •     Sie orientiert sich leicht an politischen Kriterien. •     Die Motivationsschemata des politischen und des Verwaltungsprozesses führen zu einem Hang zur Vermeidung von Misserfolg, d. h. zu risikoscheuen Lösungen. •     Zu selten wird Parallelforschung toleriert, womit Lernfortschritte beeinträchtigt werden. Staatliche Forschungsförderung bedient sich verschiedener  Forschungsförderungs- instrumente.       Literatur: Brooks, H., Towards an Efficient Public Technology Policy: Criteria and Evidence, in: Giersch, H. (Hrsg.), Emerging Technologies, Tübingen 1982, S. 329 ff.

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