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Geldangebot

wird durch Geldemittenten (i.d.R. die Notenbank und Geschäftsbanken) zur Verfügung gestellt. Die Geldtheorie interessiert bei der Untersuchung des Geldangebotes, wer in welchem Umfang Geld zur Verfügung stellt. Geht man von dem traditionell in der Praxis verwendeten Geldbegriff aus, so gelten nur das Zentralbankgeld und das Geschäftsbankengeld als Geld, womit auch die Geldanbieter bestimmt sind. Das Bargeld z.B., Teil des Zentralbankgeldes, ist als gesetzliches Zahlungsmittel (legal tender) höherrangig gegenüber dem Giralgeld der Geschäftsbanken, die erst durch den Besitz von Zentralbankgeld (Geldbasis) eigenes Geld schaffen können (Geldschöpfung). Das gesamte Geldangebot in modernen, marktwirtschaftlich organisierten Volkswirtschaften ist daher in einem einstufigen Mischgeldsystem organisiert, mit dem gegenüber Geschäftsbanken höherrangigen Zentralbankgeld bzw. der Geldbasis und dem Geschäftsbankengeld. Die Theorie des Geldangebotes untersucht die geldpolitisch wichtige Beziehung zwischen der Geldbasis B, also der Zentralbankgeldmenge im Besitz der Geschäftsbanken, und dem gesamten Geldangebot M (Geldmenge), also B • m = M. Vor allem die Einflüsse aller Wirtschaftssubjekte auf den Geldschöpfungsmultiplikator m sind für die Steuerungsmöglichkeit des Geldangebotes über die Geldbasis für die Zentralbank als geldpolitischer Instanz von wesentlicher Bedeutung. Das Geldangebot der Geschäftsbanken M — B, als der umfangreichere Teil des gesamten Geldangebotes M, wird durch ihre Liquidität und durch die Geldpolitik bestimmt. Die Geldangebotsfunktion wird durch Refinanzierungsmöglichkeiten der Geschäftsbanken bei der Zentralbank bestimmt und ist von den Refinanzierungskosten (Refinanzierungspolitik) abhängig. Das Geldangebot kann somit zugleich mit dem Kreditangebot durch die Kreditmarkttheorie (Kreditmarkt) erklärt werden. Dadurch ist es möglich, das Geldangebot unabhängig von der Geldnachfrage der Nichtbanken darzustellen. Da mit steigendem Geld- und Kreditangebot die Refinanzierungskosten der Geldanbieter steigen - es müssen immer mehr rentable Anlagen liquidisiert werden -, steigt das Geldangebot regelmässig mit zunehmendem Zinsniveau. Neben den Geschäftsbanken, die Geld durch Kreditschöpfung (Geldschöpfung) schaffen können, werden aber Kredite ohne Geldschöpfung auch von Kreditvermittlern, die nicht zu den Geschäftsbanken zählen, an- geboten. Dies ist für das gesamte Geldangebot einer Volkswirtschaft - das von der Zentralbank (Geldpolitik) durch geldpolitische Massnahmen kontrolliert werden soll - von grosser Bedeutung. Zu diesen Kreditvermittlern ( Kapitalsammelstellen, Finanzintermediäre, auch financial intermediäres genannt) zählen Realkreditinstitute, Kreditinstitute mit Sonderaufgaben und Teilzahlungskreditinstitute, die nicht oder nur in unbedeutendem Masse verpflichtet sind, Mindestreserven zu unterhalten ( Mindestreser- vepolitik); ausserdem gelten Individual- und Sozialversicherungen sowie Kapitalanlagegesellschaften (Investmentfonds) als solche Kreditvermittler. Die Geldangebotstheorie geht traditionell von einer prinzipiellen Steuerungsmöglichkeit des Geldangebotes aus, da die Zentralbank weitgehend den Umfang an monetärer Basis bestimmen kann. Fasst man jedoch den Begriff "Geld" wie die Banking-Theorie sehr weit, so stellt im Prinzip jedes Wirtschaftssubjekt, das eine schriftlich fixierte und von anderen akzeptierte Verbindlichkeit eingeht, Zahlungsmittel und damit Geld zur Verfügung; nach der  Currency-Theorie in der sehr engen Fassung muss Geld in Gold gedeckt sein, so dass der Kreis der Geldanbieter und der Umfang des Geldangebotes sehr begrenzt ist. Es hängt offensichtlich von der Definition der Geldmenge ab, um deren Angebotsvolumen und zugleich deren Emittenten bestimmen zu können.              Literatur: Neldner, M., Die Bestimmungsgründe des volkswirtschaftlichen Geldangebotes, Berlin, New York 1976.

vom inländischen Bankensektor (-# Zentralbank und Geschäftsbanken) dem Nichtbankensektor zur Verfügung gestelltes - Geldvolumen (M). Hierzu zählen das im Nichtbankensektor umlaufende Bargeld (Noten und Münzen) sowie Einlagen der inländischen Nichtbanken beim inländischen Bankensektor (ohne Einlagen der öffentlichen Haushalte bei der Zentralbank). Bei enger Abgrenzung des Geldvolumens (M1) rechnen zu den Einlagen nur Sichteinlagen, bei weiterer Abgrenzung außerdem Termineinlagen mit Befristung unter vier Jahren (M2) bzw. zusätzlich noch Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist (M3). Neuerdings umfaßt eine von der - Deutschen Bundesbank noch weiter abgegrenzte Geldmenge (M3 erweitert) außerdem auf DM lautende Einlagen bei Auslandsfilialen und Auslandstöchtern inländischer Kreditinstitute und kurzfristige Bankschuldverschreibungen in den Händen von inländischen Nichtbanken. Das Geldangebot (M) wird durch das Verhalten von Zentralbank, Geschäftsbanken und Nichtbanken bestimmt. Es läßt sich allgemein als Produkt aus einer geeignet abgegrenzten –5 Geldbasis (B) und einem Multiplikator (m) analysieren (M = m B). Ein einfacher (älterer) Ansatz führt zur Bestimmung des Geldschöpfungspotentials. Dabei halten die Nichtbanken Bargeld und Sichteinlagen in einem bestimmten Verhältnis (feste Bargeldquote); die Geschäftsbanken streben an, Barreserven (Einlagen bei der Zentralbank) nur als Mindestreserven zu halten, und zwar als bestimmten Bruchteil der von den Nichtbanken unterhaltenen Sichteinlagen (durch die Zentralbank fixierter               Mindestreservesatz). Bezüglich der Geldvolumensabgrenzung (Ml) ist der Multiplikator (m) dann durch Bargeldquote und Mindestreservesatz determiniert. Er ist größer als Eins und um so höher, je kleiner der Mindestreservesatz und die Bargeldquote sind. M stellt dabei die maximale Geldmenge bei gegebener monetärer Basis (Geldbasis) dar. Erhöht sich die monetäre Basis exogen um einen bestimmten Betrag, so erhöht sich das angebotene Geldvolumen um das m-fache dieses Betrages (Geldschöpfungspotential). Diese Zunahme setzt sich zusammen aus einem anfänglichen Monetisierungseffekt in Höhe des Anstiegs der Geldbasis und einer anschließenden multiplen Geldschöpfung, die auf einer damit einhergehenden Kreditgewährung der Geschäftsbanken an die Nichtbanken beruht. Voraussetzung hierfür ist einerseits, dass die Geschäftsbanken bestrebt sind, die mit der Erhöhung der monetären Basis entstandenen Überschußreserven abzubauen, bis sie als zusätzliche Mindestreserven (für die im Zuge der Kreditgewährung zusätzlich entstehenden Sichteinlagen) und in zusätzlicher Bargeldhaltung gebunden sind; andererseits wird vorausgesetzt, dass die Nichtbanken die zusätzlich maximal angebotenen Kredite (Kreditschöpfungspotential) in voller Höhe in Anspruch nehmen. Nach neuerer Auffassung, die maßgeblich durch den Monetarismus beeinflußt wurde, werden die vereinfachenden Annahmen, welche dem Geld- und Kredit-schöpfungspotential zugrunde liegen, modifiziert. Hierbei spielen PortfolioentScheidungen bei Geschäftsbanken und Nichtbanken eine zentrale Rolle. So wird einerseits die von den Nichtbanken gewünschte Aufteilung zwischen Sicht-, Termin- und Spareinlagen durch Habenzinssätze determiniert, andererseits das Kreditangebot der Geschäftsbanken unter Beachtung von Rentabilitäts- und Liquiditätsgesichtspunkten positiv durch Kreditzinssätze und negativ durch Zinssätze für Alternativanlagen (z.B. für Geldmarktpapiere) oder die Refinanzierung bei der Zentralbank bestimmt(Refinanzierungspolitik). Das Geldangebot ist damit nicht mehr exogen, sondern zinsabhängig. Ein Anliegen der Geldangebotstheorie besteht darin, eine Geldbasisgröße abzugrenzen, deren Höhe möglichst weitgehend von der Zentralbank steuerbar ist. Hier sind alternative Geldbasiskonzepte denkbar. Das Verhalten von Geschäftsbanken und Nichtbanken beeinflußt dann wesentlich den jeweiligen Multiplikator, der seinerseits möglichst gut prognostizierbar sein sollte. Die Höhe der monetären Basis wird nicht allein durch die Zentralbank bestimmt, sondern auch durch Entscheidungen der Geschäftsbanken über den Umfang ihrer Refinanzierung und den gewünschten Bestand an Geldmarktpapieren. So nimmt die monetäre Basis zu, wenn sich die Geschäftsbanken vermehrt refinanzieren oder ihren Bestand an Geldmarktpapieren verringern. Die Kontrollierbarkeit der Geldbasis durch die Zentralbank ist eher gewährleistet, wenn die dem Einfluss der Geschäftsbanken unterliegenden Bestandteile aus der monetären Basis eliminiert werden (Konzept der bereinigten Basis). Eine bessere Kontrollierbarkeit wird auch dadurch angestrebt, dass zur monetären Basis die von einem bestimmten Zeitpunkt an kumulierten Beträge der durch Mindestreservesatzänderungen frei gewordenen oder gebundenen Zentralbankguthaben der Geschäftsbanken hinzuaddiert werden (Konzept der erweiterten Basis). Bei alternativen Geldbasiskonzepten erscheint unter den gegebenen institutionellen Rahmenbedingungen in Deutschland, nicht zuletzt hinsichtlich des Wechselkurssystems, eine Kontrolle des gesamten Geldangebots durch die Deutsche Bundesbank jedoch nicht vollkommen, sondern nur bis zu einem gewissen Grade möglich (Geldpolitik). Literatur: Jarchow, H.-J. (1993). Claassen, E.-M. (1980). Neldner, N. (1976)

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