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Gelegenheitsgesellschaft

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

ist eine Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Dabei schließen sich die Gesellschafter nur vorübergehend zusammen, um einen bestimmten Zweck zu erreichen. Beispiele: Konsortium zur Emission von Aktien, Arbeitsgemeinschaft von Bauunternehmen für ein bestimmten Projekt.

Von einer Gelegenheitsgesellschaft spricht man dann, wenn sich natürliche oder juristische Personen, ggf. auch Personenge sellschaften, vertraglich zur Errei chung eines gemeinsamen Zweckes vorübergehend zusammenschließen. Damit ist die Gelegenheitsgesellschaft ein Anwendungsfall der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.

In der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft) auftretender Zusammenschluss von Personen, Banken o.a. Unternehmen zur Abwicklung einzelner Geschäfte. Im Bankwesen vor allem in Form von Emissionskonsortien und Kreditsyndikaten.

von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Durchführung einzelner oder einer Reihe gleichartiger Geschäfte gebildet, und zwar für eine begrenzte Dauer. Die Mitglieder eines solchen Unternehmungszusammenschlusses bleiben rechtlich selbständig; ihre relative wirtschaftliche Selbständigkeit wird jedoch teilweise und zeitlich begrenzt eingeschränkt. Die wichtigsten Formen der Gelegenheitsgesellschaft sind die Partizipation und das Konsortium. Die Zusammenarbeit erstreckt sich hier nicht auf den gesamten Unternehmungsbereich jedes Beteiligten, sondern nur auf das aus der übrigen Erwerbstätigkeit zum Partizipations- oder Konsortialzweck herausgehobene Einzelgeschäft. Hauptzwecke der Gelegenheitsgesellschaft sind Risikoverteilung/-minderung bei grossen Einzelgeschäften, Verstärkung der wirtschaftlichen Möglichkeiten durch gemeinsame Aufbringung von Mitteln und letztlich die Erhöhung der Erfolgsaussichten.                Literatur: Schubert, W./Küting, K., Unternehmungszusammenschlüsse, München 1981, S. 104 ff.

Gelegenheitsgesellschaften werden von Unternehmen gebildet, um zusammen bestimmte Geschäftsvorhaben für gemeinsame Rechnung abzuwickeln. Sie sind meist Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. Haupterscheinungsformen sind Arbeitsgemeinschaften im Bau und Konsortien von Banken.

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