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Goldpool

vertragliche Vereinbarung der wichtigsten Länder der Zehnergruppe und der Schweiz zur Regulierung und Kontrolle des Goldpreises am freien Markt. Der Goldpool entstand im Herbst 1961, nachdem im Jahr zuvor der Goldpreis am freien Markt sich von dem offiziellen Goldpreis von 35 US-$ pro Feinunze weit entfernt hatte. Die Vereinbarungen im Goldpool sahen vor, dass die teilnehmenden Länder Gold gegen Dollar abzugeben hatten, wenn die Bank von England als Agent Goldverkäufe zur Stabilisierung des freien Goldpreises für notwendig erachtete. Ebenfalls waren Goldkäufe vorgesehen, falls die freien Marktbedingungen dies zulassen sollten. Die Mitgliedsländer des Goldpools verzichteten auf eigene Goldtransaktionen. Durch die Interventionen des Goldpools gelang es, den freien Goldpreis am Londoner Markt bis März 1968 innerhalb einer sehr engen Bandbreite um den offiziellen Goldpreis zu halten. Als zunehmende Spekulation auf Erhöhung des offiziellen Goldpreises nach der Abwertung des Pfund Sterlings im November 1967 massive Goldabgaben in den ersten Monaten des Jahres 1968 erforderlich machte, beschlossen die am Goldpool beteiligten Länder am 17.3. 1968, die Interventionen am freien Markt einzustellen. Seitdem existiert ein gespaltener Goldmarkt: mit einem freien Goldmarkt, an dem sich der Goldpreis frei nach Angebot und Nachfrage ergibt und an dem es wie an anderen Rohstoffmärkten zu starken Preisschwankungen kommen kann, auf der einen Seite und einem offiziellen Goldmarkt mit einem offiziellen Goldpreis, zu dem die währungspolitischen Instanzen Gold untereinander tauschen, auf der andere Seite. Da der freie Goldpreis sich in den 70er Jahren weit von dem offiziellen entfernte - in der Spitze betrug der freie Goldpreis das 20fache des offiziellen -, kam es praktisch zum Erliegen offizieller Goldtransaktionen ( Demonetisierung des Goldes).          

von maßgeblichen Zentralbanken gegründetes Verkaufskonsortium (1961) und Einkaufssyndikat (1962) mit der Zwecksetzung, den Goldpreis auf dem Londoner Goldmarkt bei 35 Dollar je Feinunze zu stabilisieren. Der Pool diente der gemeinsamen Verteidigung des Dollars in einer sich anbahnenden Vertrauenskrise, die aus der Disparität von Goldbestand und kurzfristigen Auslandsschulden der USA erwuchs und mit der - Leitwährung das gesamte Währungsgefüge der westlichen Welt in Frage stellte. Beteiligt waren die Zentralbanken von Belgien, BRD, Großbritannien, Italien, Niederlande, Schweiz, USA und (bis 1967) auch Frankreich. Als Agent fungierte die Bank von England. Die Operationen waren zunächst im Sinne der Ziele des Goldpools von Erfolg begleitet: Die Notenbanken konnten per Saldo sogar Gold aufnehmen. Doch 1967 kam es im Zusammenhang mit einer Pfundabwertung und Besorgnissen über eine Verknappung der - internationalen Liquidität zu einer heftigen Spekulationswelle auf eine Goldpreiserhöhung, die große private Goldnachfrage auslöste und bei den Zentralbanken des Goldpools erhebliche Reserveverluste nach sich zog. Sie beschlossen deshalb im Washingtoner Abkommen vom 17.3.1968, die Interventionen einzustellen. Die anderen Währungsbehörden wurden eingeladen, ebenfalls künftig von Goldan- und -verkäufen Abstand zu nehmen und nur im Verkehr untereinander (bzw. über den Internationalen Währungsfonds (IWF) mit Südafrika (1969)) auf Basis der alten Parität zu kontrahieren. Das Ergebnis war die Spaltung des Goldmarkts in einen offiziellen und einen freien Markt. Diese wurde erst am 11.11.1973 durch einen neuen Beschluss der ehemaligen Goldpoolländer beendet, der die An- und Verkäufe wieder freigab (de facto jedoch nur die letzteren aufgrund des Wiederauflebens von Art. IV des IWF-Statuts). Wegen der Suspendierung der Goldkonvertibilität des      Dollars (15.8.1971) konnte vom Goldmarkt her dem Wechselkursgefüge im allgemeinen und dem Dollar im besonderen keine Gefahr mehr drohen. Literatur: Aschinger, F.E. (1973). Horse-field, J.K. (1969). Bank für internationalen Zahlungsausgleich, 38. Jahresbericht (1968)

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