Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Inhaberscheck

Nach deutschem Scheckgesetz ein Scheck, der ausdrücklich an den jeweiligen «Inhaber» oder an eine bestimmte Person mit dem Zusatz «oder Überbringer», «oder Inhaber» und ähnliches oder aber ohne Angabe einer bestimmten Person als Schecknehmer zahlbar gestellt ist.

Auf den Inhaber lautender Scheck. In Deutschland Normalfall (Überbringerscheck), obwohl dieser vom Gesetz her Orderpapier ist und erst durch die Inhaberklausel zum Inhaberpapier wird. Ggs.: Orderscheck.

Scheck, der von jedem Inhaber zum Inkasso vorgelegt werden kann („Zahlen Sie gegen diesen Scheck an oder Überbringer").

Vorhergehender Fachbegriff: Inhaberpapiere | Nächster Fachbegriff: Inhaberschuldverschreibung



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : E-Shop | KEP-Dienste | Archie

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon