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Internationales Weizenabkommen

International Wheat Agreement
Von zwei Vorläufern in den dreißiger Jahren abgesehen, bestand das Abkommen durch Neuabschlüsse und Verlängerungen von 1949 bis 1971. Kernstück der Übereinkunft waren bindende Liefer- und Abnahmeverträge im Rahmen eines Preisbandes, dessen Grenzen vom 1949 gegründeten Internationalen Weizenrat festgelegt wurde. Seit 1968 gliederte sich das Abkommen in zwei Teile. Im ersten waren Vereinbarungen über den internationalen Weizenhandel enthalten. Sie sollten die Versorgung der Importländer mit Weizen sicherstellen und für die Exportländer günstige Absatzbedingungen schaffen. Der zweite Teil umfaßte eine Vereinbarung über die Lieferung von Getreide an Entwicklungsländer’^ Rahmen der internationalen Nahrungsmittelhilfe. Gegenseitiges Unterbieten der vertraglich festgelegten Mindestpreise führte 1971 zum Zerfall des Abkommens. Die im selben Jahr vereinbarte sogenannte Weizenhandelskonvention übt keinen Einfluß mehr auf den internationalen Weizenhandel aus, sondern dient vor allem dem Informationsaustausch der beteiligten Länder und erstreckt sich nun auch auf andere Getreidearten. Die Übereinkunft wurde zuletzt 1991 verlängert. Mit der Verwaltung der Nahrungsmittelkonvention ist der Internationale Weizenrat betraut.

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