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Investitionspolitik

Erarbeitung von Zielen für die Investitionstätigkeit im Unternehmen in Verbindung mit einer auf konkreten Zielsetzungen basierenden Gestaltung des Investitionsprogramms. Investitionspolitik bezieht sich damit auf alle geplanten Investitionen (dynamische Kalküle der Investitionsrechnung) unter Berücksichtigung aller bereits realisierten Investitionen (Investitionskontrolle). Als optimal wird eine Investitionspolitik dann angesehen, wenn ein Investitionsprogramm bestimmt wurde, das unter den jeweils konkreten Bedingungen einen maximal möglichen Grad der Zielerreichung verspricht. Das setzt allerdings voraus, dass die Ziele selbst sinnvoll formuliert sind. So lässt sich z.B. zeigen, dass die Maximierung des Endvermögens und die Maximierung der Breite des Entnahmestroms keine sinnvollen Ziele sind, wenn die Länge des Planungszeitraums noch nicht festgelegt wurde. Aufgabe der Unternehmensführung ist es, eine an den übergeordneten Unternehmenszielen orientierte Investitionspolitik zu verfolgen und durchzusetzen (Investitionsmanagement).

findet bei einem Unternehmen materiell ihren Niederschlag im Umfang und in den Schwerpunkten der Investitionstätigkeit, formal in der Investitionsplanung. Sie ist Bestandteil der Unternehmenspolitik; ihr Gegenstand ist im wesentlichen die Umsetzung von langfristigen (strategischen) Zielen und Strategien des Unternehmens in investive Massnahmen sowie die "optimale" Beseitigung unternehmensinterner oder -externer Problemsituationen durch Investitionen. Als Beispiele für Unternehmensstrategien sowie unternehmensinterne und -externe Problemsituationen, die Anlass für investitionspolitische Entscheidungen sein können, lassen sich anführen: •   Geographische Ausdehnung des Absatzgebietes und Produktion im neuen Absatzgebiet: Dies kann den Erwerb von Unternehmen und/oder die Errichtung von Betriebsstätten zur Folge haben ( Unternehmungswachstum) . •   Das Vorhandensein knapper Produktionskapazitäten für bestimmte Erzeugnisse kann zu Erweiterungsinvestitionen führen. •   Die Wettbewerbssituation, in der sich ein Unternehmen befindet, kann z.B. im Zusammenhang mit dem relativen Lohnniveau an seinen Produktionsstandorten die verstärkte Durchführung von Rationalisierungsinvestitionen im Produktionsbereidh bewirken. Investitionspolitik wird aber nicht nur von privaten Unternehmen, sondern auch von dei öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden) betrieben. Dies geschieht entweder unmittelbar durch ihre eigenen Institutionen (z.B. Verwaltungen, Verkehrs- und Versorgungsbetriebe) oder mittelbar durch Gewährung von finanziellen Anreizen für private Investitionen (z.B. Investitionszulagen, Investitionszuschüsse, Sonderabschreibungen). Gesteuert wird die Investitionspolitik der öffentlichen Hand sowohl durch einzelwirtschaftliche Ziele, Strategien und Problemsituationen (dies gilt vor allem für die unmittelbaren Investitionen der öffentlichen Betriebe) als auch durch gesamtwirtschaftliche Problemsituationen, deren Beseitigung mit Hilfe von Investitionen erreicht werden soll. In diesem Zusammenhang lassen sich konjunktur-, Struktur- und regionalpolitische Ziele der Investitionspolitik der öffentlichen Hand nennen ( Wachstumspolitik).  

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