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Kapitallebensversicherung

Personenversicherung, bei der die Leistung im Versicherungsfall durch eine einmalige Zahlung der Versicherungssumme erbracht wird. Bei den meisten Lebensversicherungen wird ein Teil des Beitrages als sogenannter Sparbeitrag zur Kapitalansammlung verwendet. Man bezeichnet diese Art der Lebensversicherung als kapitalbildende Lebensversicherung. Sie wird regelmäßig zur Vorsorge einschließlich eines Sparvorgangs eingesetzt. Die dabei häufigste Form ist die Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (gemischte Lebensversicherung). Bei dieser Versicherung ist die im Voraus vereinbarte Versicherungssumme entweder am Ende der Vertragslaufzeit, dem Erlebensfall, oder aber bei vorzeitigem Tod fällig. Der Beitrag ist meist bis zum Eintritt des Versicherungsfalles zu entrichten. Er setzt sich aus einem Spar-und einem Risikoanteil zusammen. Der Sparanteil wird von der Versicherung ertragbringend angesammelt. Da er dem Versicherungsnehmer zusteht, erhält dieser regelmäßig im Erlebensfall eine die Versicherungssumme übersteigende Summe. Bei einer Kündigung vor Ende der Vertragslaufzeit wird der bis dahin erworbene Sparanteil ausgezahlt (Rückkaufswert). Eine gemischte Lebensversicherung dient nicht nur der Hinterbliebenenversorgung und der eigenen Altersvorsorge, sondern kann auch zur Finanzierung als Sicherheit verwendet werden (Hypothekenversicherung). Bei der Termfixversicherung wird die Versicherungssumme nicht im Todesfall des Versicherten, sondern nur nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer ausgezahlt. Beiträge sind längstens bis zum Ende der Versicherungsdauer zu entrichten. Stirbt der Versicherte vorher, wird die Versicherung beitragsfrei und mit unveränderter Versicherungssumme bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit fortgeführt. Diese Form wird häufig für die Versicherungsformen der Ausbildungsversicherung und in ähnlicher Form der Heirats- und Aussteuerversicherung gewählt.
Eine reine (lebenslange) Todesfallversicherung wird nur beim Tod der versicherten Person ausgezahlt. Sie eignet sich zur Hinterbliebenenvorsorge, zur Deckung von Bestattungskosten und zur Erfüllung der Erbschaftsteuerpflicht.

Lebensversicherung

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