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Konsolidierungstechnik

Verfahren zur Entwicklung des » Konzernabschlusses aus den Einzelabschlüssen der Konzern Unternehmen, die zum Konsolidierungskreis gehören.
1. Buchhalterisches Verfahren: Die Posten oder Salden aus den Einzelabschlüssen der Konzern Unternehmen werden auf Konten übernommen und im Anschluß daran alle erforderlichen Konsolidierungsvorgänge sowie Umbuchungen und Korrekturen unter Beachtung des Systems der Doppik verbucht. Die Salden der einzelnen Konten werden abschließend in den Konzernabschluß übernommen.
2. Tabellarischstatistisches Ver fahren: Die Posten oder Salden aus den Ein zelabschlüssen der Konzernunter nehmen werden in eine der Haupt abschlußübersicht ähnlichen Konso lidierungstabelle übernommen. Die Zeilen der Konsolidierungstabelle enthalten die Posten der Bilanz und GuV sowie die konzerntypischen Sonderposten (z. B. Konsolidie rungsausgleichsposten, Aus gleichsposten für Anteile in Fremd besitz). Die Spalten enthalten die zu konsolidierenden Unternehmen, Summenspalte 1, Korrekturspalte, Summenspalte 2, Konsolidierungsspalte mit Soll und Haben sowie die Spalte für die Posten des Konzernabschlusses.
3. Kombination von buchhalteri schem und tabellarischstatistischem Verfahren: Konsolidierungsverbot Mischformen sind in der Praxis z. B. auch dadurch gegeben, daß bei Anwendung des tabellarischen Verfahrens umfangreiche oder schwierige Konsolidierungsvorgänge auf Konten verbucht werden. Teilweise werden auch die Posten der Einzelabschlüsse zunächst bis zur Summenspalte auf Konsolidierungstechnik Arbeitsbögen übernommen; anschließend werden die Salden der Summenspalte auf Konten übertragen, die nach Verbuchung der Konsolidierungsvorgänge bis zu den Salden für den Konzernabschluß weiterent wickelt werden.

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