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Konsumentenkreditversicherung

versichert Darlehen (Kleinkredite, Anschaffungsdarlehen, Dispositionskredite an Gehalts- und Lohnempfänger, Risiken aus der Vergabe von Scheckkarten) der Geschäftsbanken, genossenschaftlichen Kreditinstitute und Sparkassen an private Kreditnehmer. Der Versicherungsfall ist gegeben, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die aller eventuell Mitverpflichteten gegeben ist.

Sparte der Kreditversicherung, die für bestimmte Banken das Risiko aus dem Ratenkredit- bzw. Konsumentenkreditgeschäft einschl. des Dispositionskredits (Dispositionskreditversicherung) sowie aus ausgegebenen Scheckkarten (Scheckkartenversicherung) abdeckt.

Kreditversicherung

Diese Kreditversicherung versichert das Risiko eines Kreditinstitutes, dass Geschäfte mit Privatkunden zu Verlusten führen. Beispiele dafür sind: Ein Kreditnehmer oder Girokontoinhaber kann aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit einen Raten- oder Dispositionskredit nicht zurückzahlen. Oder: das Kreditinstitut erhält nach einer Scheckeinlösung den Betrag nicht vom Scheckinhaber zurück. Die Konsumentenkreditversicherung übernimmt

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