Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Kooperationskartell

Gegenstand des Kartellvertrages ist nach der Legaldefinition des § 5 b GWB die Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge durch zwischenbetriebliche Zusammenarbeit anderer als im §5a GWB (Spezialisierungskartell) bezeichneter Art. Kooperationskartelle sind vom Kartellverbot des § 1 GWB freigestellt, wenn die Legaldefinition erfüllt ist. Der Wettbewerb darf durch die Kartellvereinbarung nicht wesentlich beeinträchtigt werden; ferner muss diese dazu dienen, die Leistungsfähigkeit kleinerer oder mittlerer Unternehmen zu fördern. Kleineren und mittleren Unternehmen soll durch die Vorschrift des § 5 b GWB die Möglichkeit eröffnet werden, ihre Leistungsfähigkeit durch Kooperation zu steigern, um im Wettbewerb mit Grossunternehmen bestehen zu können. Ein durch Kooperation erlangtes höheres Mass an Wettbewerbsfähigkeit soll die Voraussetzungen für einen dauerhaft wirksamen Wettbewerb vor allem auf solchen Märkten verbessern, die durch erhebliche Grössenunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern gekennzeichnet sind.      Literatur: Emmerich, V., Kartellrecht, 6. Aufl., München 1991.  

Variante eines Kartells, das mittelständischen Unternehmen durch Rationalisierung eine leistungssteigernde Zusammenarbeit ermöglichen soll. Nach § 4 Abs. 1 GWB gilt u.a. als einschränkende Voraussetzung, dass der Wettbewerb auf dem Markt nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Kooperationskartelle zählen zu den sog. Widerspruchskartellen und unterliegen nach § 12 Abs. 1 GWB der - Mißbrauchsaufsicht. Sie müssen bei den Kartellbehörden angemeldet werden und werden erst wirksam, wenn die Kartellbehörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten widerspricht.

Vorhergehender Fachbegriff: Kooperationsfibel | Nächster Fachbegriff: Kooperationsprinzip



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Bilanzkonto | Schenkungssteuer | price-dividend-ratio

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon