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Kostenartenverfahren

Kostenartenverfahren ist ein unvollständiges, nicht exaktes Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, bei dem die leistende Kostenstelle der empfangenden nur die der innerbetrieblichen Leistung direkt zurechenbaren Kosten (Einzelkosten) in Rechnung stellt. Die anteiligen Gemeinkosten der leistenden Kostenstelle werden der empfangenden nicht belastet, sie bleiben bei der leistenden Stelle und werden direkt über das Betriebsergebniskonto abgerechnet.

Problem:
(1) Das Kostenartenverfahren benachteiligt die liefernde und bevorzugt entsprechend die empfangende Kostenstelle, führt also zu einer Verzerrung des Kostenbildes der Kostenstellen und läßt keine zuverlässigen Aussagen über deren Wirtschaftlichkeit zu.

(2) Auch der Vergleich zwischen Eigenfertigung oder Fremdbezug wird verfälscht.

(3) Durch die Beschränkung auf die Erfassung der direkten Kosten ist das Kostenartenverfahren leicht zu handhaben; akzeptabel ist es jedoch nur dann, wenn eine innerbetriebliche Leistungsverrechnung nur selten und auch nur in geringem Umfang erforderlich ist. In diesem Fall verzichtet man auf die Einrichtung von Hilfskostenstellen; die innerbetrieblichen Leistungen werden nur nebenbei zwischen den Hauptkostenstellen verrechnet.

Beispiel:
Die Fertigungshauptkostenstelle I liefert an die Stelle II Werkzeuge, für die direkt zurechenbare Kosten in Höhe von 4 000 DM entstanden sind.
Für von außen bezogene Kostengüter fallen bei Stelle I (II) primäre Kosten von 100 000 (150 000) DM vor Verrechnung der innerbetrieblichen Leistungen an.


Verfahren zur Verrechnung ^ innerbetrieblicher Leistungen zwischen den Kostenstellen. Erfaßt werden nur die in der leistenden Kostenstelle entstandenen Einzelkosten und der empfangenden Kostenstelle belastet. In dieser empfangenden Kostenstelle werden diese Kosten als Gemeinkosten behandelt. Die übrigen Kosten bei den leistenden Kostenstellen werden direkt über das Betriebsergebniskonto abgerechnet. Dadurch ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen der Eigenherstellung und dem Fremdbezug der entsprechenden Leistungen nicht möglich. Außerdem ist mit der Anwendung dieses Verfahrens eine Verzerrung des Kostenbildes der Kostenstellen verbunden. Die Anwendung ist nur vertretbar, wenn die Gemeinkosten der betreffenden Kostenstellen relativ gering sind.

Das Kostenartenverfahren geht von einer Trennung der sek und ären Kosten in Einzel und Gemeinkosten der innerbetrieblichen Leistungen aus. Die einer innerbetrieblichen Leistung direkt zurethenbaren Kosten z. B. das zur Reparatur einer Maschine verwendete Material werden als deren Einzelkosten unmittelbar der empfangenden Kostenstelle belastet. Dagegen verbleiben die Gemeinkosten der innerbetrieblichen Leistungen, z. B. die Kosten für die Werkzeuge und Anlagen einer Reparaturabteilung, bei den liefernden Stellen. Sofern diese Endkostenstellen sind, werden deren Zuschlagssätze für absatzbestimmte Produkte zu hoch angesetzt, während die empfangenden Kostenbestimmungsfaktoren Stellen zu niedrige Kostensätze aufweisen. Handelt es sich bei den liefernden Stellen um Vorkostenstellen (z. B. eine Reparaturabteilung), so ist es nach dem Kostenartenverfahren nicht möglich, die gesamten Kosten auf die Kostenträger umzulegen, da die Gemeinkosten der innerbetrieblichen Leistungen auf Vorkostenstellen verbleiben. Will man eine vollständige Umlage erreichen, so ist ein anderes Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung heranzuziehen.

innerbetriebliche Leistungsverrechnung

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