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Kostenartenrechnung

Die Kostenartenrechnung erfaßt und gliedert alle im Laufe einer Periode angefallenen Kostenarten.

Die Fragestellung lautet: welche Kosten sind entstanden? Die Kostenartenrechnung ist also keine besondere Art von Rechnung, sondern lediglich eine geordnete Darstellung der in einer Periode angefallenen Kosten. Die Kostenerfassung geschieht durch die Kontierung der Belege in den vorgelagerten Rechnungswesensystemen (Kreditoren-, Lohn-, Materialbuchhaltung usw.).

Die Kostenartenrechnung ist ein Teilgebiet der Kostenrechnung. In ihr erfolgt neben der mengenmäßigen Erfassung und Bewertung aller in der Rechnungsperiode verbrauchten Kostengüter eine Aufgliederung der angefallenen Kosten nach der Art und dem Verbrauchscharakter der Kostengüter. Sie bildet die Grundlage für die Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung. Durch eine exakte und problemgerechte Aufgliederung der gesamten Kosten in Kostenarten bietet die Kostenartenrechnung die Möglichkeit, geeignete Umlageschlüssel zum Zwecke einer genauen Kostenverteilung zu finden. Probleme können im Rahmen der Kostenartenrechnung bei der Periodenabgrenzung und bei der Abgrenzung zwischen den einzelnen Kostenarten auftreten.

Kostenartenrechnung ist ein Teilgebiet der Kostenrechnung. Als erste Stufe der Kostenrechnung dient sie der Erfassung und Gliederung der Kosten je Abrechnungsperiode. Sie beantwortet die Frage, welche Kosten für welchen Zweck in welcher Höhe angefallen sind.

Die Kostenartenrechnung hat die Aufgabe, die im Betrieb anfallenden Kosten geordnet zu erfassen, um

(1) die Weiterverrechnung der Kosten in der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zu ermöglichen (= Hauptaufgabe der Kostenartenrechnung.),

(2) die Struktur der Kostenarten im Betriebsvergleich (Ist-Ist-, Soll-Ist- und Zeitvergleich) darzustellen,

(3) in der Gegenüberstellung mit den Leistungen ein kurzfristiges Betriebsergebnis zu ermitteln.

Die Erfassung der Kosten wird in mehreren Abteilungen des Unternehmens vorgenommen, z. B. in der Finanzbuchhaltung, der Lohn- und Gehaltsabrechnung, der Lager- und Anlagenbuchhaltung. Dabei werden die Kosten nach einem Kriterium oder mehreren Kriterien geordnet:
Einzel- oder Gemeinkosten, Fixkosten oder variable Kosten, Grundkosten oder kalkulatorische Kosten, Materialkosten, Fertigungs-, Vertriebs- oder Verwaltungskosten.

Die wichtigste Einteilung ist die nach den verbrauchten Kostengütern,
nach den eingesetzten Produktionsfaktoren. Hier sind betriebliche Kostenartenpläne zu erstellen, die sich an den Vorgaben eines Kontenrahmens oder den Empfehlungen eines Wirtschaftsverbandes orientieren können, um zu einer einheitlich geordneten und vollständigen Kostenerfassung zu kommen, die auch eine periodengerechte Abgrenzung bietet.


Beispiel:
Die Übersicht zeigt einen möglichen Kostenartenplan, der den Empfehlungen des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) entspricht, und von folgender Unterteilung ausgeht:

- Kostenartenhauptgruppen,
- Kostenartengruppen,
- Kostenarten.


BDI-Kostenartenplan

1. Materialkosten und bezogene Leistungen
a) Materialkosten
Rohstoffe bzw. Einsatz- oder Fertigungsmaterial,
bezogene Vorprodukte,
Hilfsstoffe,
Betriebsstoffe,
Verschleißwerkzeuge,
Verpackungsmaterial,
Energiekosten,
Reparaturmaterial und Fremdinstandhaltung,
sonstiges Material,
Waren (Handelswaren).

b) Kosten für bezogene Leistungen
Fremdleistungen für eigene Erzeugnisse,
Fremdleistungen für andere Umsatzleistungen,
Fremdleistungen für die Auftragsgewinnung bei Auftragsfertigung,
soweit einzelnen Aufträgen zurechenbar,
fremde Entwicklungsleistungen,
Frachten und Fremdlager,
Vertriebsprovisionen,
Fremdinstandhaltung und Reparaturmaterial,
sonstige Fremdleistung.


2. Personalkosten
a) Löhne
Fertigungslöhne für geleistete Arbeitszeit,
Gemeinkostenlöhne für geleistete Arbeitszeit,
Gemeinkostenlöhne für andere Zeiten,
Ausbildungsbeihilfen für gewerblich Auszubildende,
Prämien für Verbesserungsvorschläge und Erfindervergütungen an Lohnempfänger,
sonstige tarifliche und vertragliche Vergütungen an Lohnempfänger, sonstige freiwillige Vergütungen an Lohnempfänger.

b) Gehälter
Fertigungsgehälter,
Gemeinkostengehälter für geleistete Arbeitszeit,
Gemeinkostengehälter für andere Zeiten,
Ausbildungsbeihilfen für kaufmännische und technische Auszubildende,
Prämien für Verbesserungsvorschläge und Erfindervergütungen an Gehaltsempfänger,
sonstige tarifliche und vertragliche Vergütungen an Gehaltsempfänger,
sonstige freiwillige Vergütungen an Gehaltsempfänger.

c) Sozialkosten für Lohn- und Gehaltsbereich
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung,
Beiträge zur Berufsgenossenschaft,
sonstige gesetzliche Sozialkosten,
Kosten der freiwilligen Altersversorgung und Unterstützung, sonstige freiwillige Sozialkosten.

d) Sonstige Personalkosten

e) Kalkulatorischer Unternehmerlohn


3. Kapitalkosten

a) Kalkulatorische Abschreibungen
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände,
Abschreibungen auf Grundstücke (in Sonderfällen, z. B. bei Ausbeutung),
Abschreibungen auf Gebäude und Grundstückseinrichtungen,
Abschreibungen auf technische Anlagen und Maschinen,
Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung.

b) kalkulatorische Zinsen auf das betriebsnotwendige Kapital
Zinsen auf das Anlagevermögen,
Zinsen auf das Umlaufvermögen.

4. Sonstige Kosten

a) Kosten für Rechte und Dienste
Mieten, Pachten, Leasing,
Lizenzen und Konzessionen,
Gebühren,
Leiharbeitskräfte,
Geld- und Kapitalverkehr,
Provisionen,
Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten,
sonstige Dienste.

b) Kosten für Kommunikation
Büromaterialien und Literatur,
Postdienste,
Reisekosten und Repräsentation,
Werbekosten.

c) Wagnisse, Beiträge und andere sonstige Kosten
Kalkulatorische Wagnisse,
Versicherungsbeiträge,
Beiträge zu Verbänden,
andere sonstige Kosten.

5. Kostensteuern und vergleichbare Abgaben

Gewerbesteuern,
Besitzsteuern,
Verkehrssteuern,
Verbrauchssteuern.

Übers.: BDI-Vorschlag für Kostenartenplan


Literatur:
- BDI (Hrsg.), Empfehlungen zur Kosten- und Leistungsrechnung, Band 1.
- E. Wenz, Kosten- und Leistungsrechnung.

Als Grund legende Aufgaben einer Kostenartenrechnung sind anzusehen: die vollständige Erfassung der gesamten » Kosten einer betrachteten Periode, getrennt nach ihren Mengen und Wertkomponenten, sowie die zweckentsprechende Gliederung der primären Kostenarten für die sich anschließende Kostenstellen und / oder Kostenträgerrechnung einer Kostenrechnung. Für den Aufbau einer Kostenartenrechnung erweist es sich als vorteilhaft, die primären Kosten (Kostenarten) einerseits nach den einzelnen verbrauchten oder zu verbralichenden Güterarten und andererseits nach den unterschiedlichen Quellen der Kosteninformationsgewinnung zu unterscheiden. Entsprechend den Güterarten lassen sich die primären Kostenarten in Arbeits, Sach, wie Werkstoff und Betriebsmittel(Abschreibungs), Dienstleistungs, Kapitalkosten und Kosten für Gebühren, Steuern und Umweltschutzmaßnahmen unterteilen. Diese Einteilung hegt im wesentlichen auch der Gliederung der Kostenarten im Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (1949) und den Empfehlungen zur Kosten und Leistungsrechnung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V. (1980) zugrund e. Entsprechend den Quellen der Kosteninformationen bietet sich eine Einteilung in aufwandsgleiche Kostenarten (Grund kosten) und kalkulatorische Kostenarten (Zusatzkosten) an. Während für eine Istkostenrechnung die aufwandsgleichen Kosten aus der Finanzbuchhaltung übernommen werden können, müssen die kalkulatorischen Kosten für die Kostenartenrechnung gesondert ermittelt werden. Für die an den Aufgaben der Kostenstellen und Kostenträgerrechnung einer Kostenrechnung auszur Ichtende Kostenartenrechnung bieten sich folgende weitere Unterteilungen der Kostenarten an. Entsprechend den unterschiedlichen Kostenstellen eines Unternehmens lassen sich die Kosten in Kosten der Beschaffung, der Lagerhaltung, der Fertigung, der Verwaltung und des Vertriebs unterteilen. Im Hinblick auf eine mögÜchst verursachungsgerechte Erfassung der Selbstkosten absatzbestimmter Produkte unter Anwendung von Verfahren der Zuschlagskalkulation bietet es sich weiter an, die primären Kostenarten in Einzel und Gemeinkosten aufzuteilen. Ebenfalls ist eine Gliederung der primären Kostenfixe und variable (proportionale) Kostenbestandteile für eine möglichst verursachungsgerechte Kostenkalkuiation und für eine mehreren Zwekken dienende Istkostenrechnung von Grund legender Bedeutung. Mit Hilfe eines sogenannten Kostenartenplanes sind die nach den verschiedenen Kriterien gegliederten primären Kostenarten im Rahmen der Kostenartenrechnung zu erfassen. Zur Erfassung der Kostenarten sind die verzehrten oder zu verzehrenden Mengen zu ermit teln und zu bewerten. Als Bewer tungsansatz für die Güterverzehrs mengen kann der tatsächliche Be schaffungsmarktpreis (Anschaffungs preis), ein künftiger Beschaffungs marktpreis (wie z. B. der Wieder Beschaffungspreis) oder ein fester Ver rechnungspreis (z. B. Durchschnitts preis von Anschaffungs und Wieder Beschaffungspreis) gewählt werden. Mit der systematischen Erfassung al ler primären Kostenarten, wobei sich für die einzelnen güterartspezifischen Kosten unterschiedliche Erfassungs und Periodenabgrenzungsprobleme ergeben, wird die Kostenartenrechnung abgeschlossen. Im Rahmen einer Kostenrechnung schließt sich an diese Kostenartenrechnung unmittelbar die Kostenstellenrechnung, in Aus nahmefällen die Kostenträgerrech nung an.

steht am Anfang der laufenden Kostenrechnung und dient der Erfassung und Gliederung aller im Laufe der jeweiligen Abrechnungsperiode angefallenen Kostenarten. Ihre Fragestellung lautet: Welche Kosten sind angefallen? Es handelt sich also bei der Kostenartenrechnung gar nicht um eine besondere Art von Rechnung, sondern lediglich um die geordnete Erfassung der Kosten. Diese Erfassung wird in Zusammenarbeit mit der Finanzbuchhaltung, der Lohn- und Gehaltsabrechnung, der Materialabrechnung und der Anlagenabrechnung vorgenommen. Bei der Gliederung der Kosten für die Kostenartenrechnung stellt man in erster Linie auf die Art der verbrauchten Produktionsfaktoren ab und gelangt zu den •     Personalkosten, •     Werkstoffkosten, •    Dienstleistungskosten, •     kalkulatorischen Kosten. Erst in zweiter Linie werden andere Gliederungskriterien wie z.B. die Verrechnungsart der Kosten (Einzel- und Gemeinkosten) oder die Einteilung des Betriebes in Kostenstellen herangezogen (vgl. Abb.). Die Gliederung der Kosten findet ihren Niederschlag in einem Kostenartenplan, der - häufig in Anlehnung an überbetriebliche Kontenrahmen - einen erschöpfenden Katalog aller Kostenarten darstellt, die in dem jeweiligen Betrieb auftreten können. Dabei ist vor allem auf eine überschneidungsfreie Gliederung sowie auf eindeutige und einheitliche Kontierungsvorschriften zu achten.   Literatur: Haberstock, L., Kostenrechnung I, Einführung, 9. Aufl., Hamburg 1993.

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