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Zusatzkosten

Zusatzkosten sind für die Kostenrechnung zusätzlich zu berücksichtigen, weil sie Werteinsätze zur Leistungserstellung sind, aber im Aufwand der Buchhaltung nicht erscheinen. Das bedeutet, dass diesen Kosten keine Aufwände gegenüberstehen.

Sie betreffen vor allem
- die Leistungen des Unternehmers (kalkulatorischer Unternehmerlohn),
- das dem Betrieb zur Verfügung gestellte Eigenkapital (kalkulatorische Zinsen).

sind der Teil der Kosten, der sich nicht mit den betriebsbedingten Aufwendungen deckt. Zusatzkosten lassen sich unterscheiden in von den betriebsbedingten Aufwendungen wesensverschiedene und ’ verrechnungsmäßig verschiedene Kosten. Wesensverschiedene Kostenarten werden durch solche Produktionsfaktoren verursacht, deren Verwendung zu keinen Ausgaben führt (z.B. kalkulatorische Zinsen für das Eigenkapital und kalkulatorischer Unternehmerlohn). Verrechnungsmäßig verschiedene Kosten lassen sich einteilen in zeitraumfremde Kosten und wertverschiedene Kosten. Zeitraumfremde Kosten entstehen dann, wenn Geldausgaben für den Verzehr von Produktionsfaktoren in der Kostenrechnung zeitlich anders verteilt werden als in der Erfolgsrechnung. Wertverschiedenheit zwischen Kosten und Aufwendungen ist darauf zurückzuführen, daß die Kostenrechnung im Gegensatz. zur Erfolgsrechnung eine Tageswertrechuung darstellt, daher ist bei Preissteigerungen der leistungsbedingte Verzehr in der Kostenrechnung höher zu bewerten als in der Erfolgsrechnung.
Zusatzkosten gehören zusammen mit den Anderskosten zu den kalkula-
torischen Kosten und sind dadurch gekennzeichnet, daß ihnen keinerlei
Aufwendungen gegenüberstehen; auch führen sie nicht zu Ausgaben
(Abgrenzung).

Beispiel:
Kalkulatorischer Unternehmerlohn, kalkulatorische Zinsen für das Eigen-
kapital, kalkulatorische Miete für Eigenräume.

Hinweis:
Zusatzkosten dienen der Vergleichbarmachung der Kostenrechnungen
unterschiedlicher Unternehmungen und haben den Charakter von Oppor-
tunitätskosten.


Zusatzkosten sind Kosten, denen kein Auf wand gegenübersteht. In der Kostenrechnung werden kalkulatorische Kosten verrechnet, die größer als der Zweckauf wand sind. Der Zweckaufwand wird auch als Betriebsauf wand bezeichnet. Die kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen sind immer Zusatzkosten, da sie nicht zu einem Aufwand führen. Der kalkulatorische Unternehmerlohn wird nur bei Einzelunternehmungen und bei Personengesellschaf ten als Zusatzkosten verrechnet. Die kalkulatorischen Abschreibungen und Wagnisse können Zusatzkosten sein, wenn die entsprechenden Kostenarten größer als die Aufwendungen sind.

Solche Zuschlagsgrundlagen, wie beispielsweise die Fertigungslöhne für die Fertigungsgemeinkosten oder die Materialeinzelkosten für die Materialgemeinkosten, garantieren in der Regel keine dem Verursachungsprinzip entsprechende Verrechnung von (variablen) Gemeinkosten. Aus diesem Grund e sind Zuschlagsgrundlagen, die anstelle von Wertgrößen auf Mengengrößen basieren, wie z. B. technische Größen, vorzuziehen. Solche Zuschlagsgrundlagen finden bei der sogenannten Maschinenstun-densatzkalkulation in der Regel Verwendung. Bei diesem Kalkulationsverfahren dienen die Bearbeitungszeiten der einzelnen Produktarten als Zuschlagsgrundlagen für die Verteilung von Gemeinkosten auf absatzbestimmte Produkte. Die bei der Anwendung der Zusatzkosten anzusetzenden Zuschlagssätze ergeben sich aus dem Quotienten der zu verteilenden Gemeinkosten und der Summe aller Schlüsseleinheiten einer gewählten Zuschlagsgrundlage. Die zuzurechnenden Gemeinkosten resultieren dann aus der Multiplikation des (gegebenenfalls in Prozent ausgedrückten) Zuschlagssatzes mit den auf ein absatzbestimmtes Produkt entfallenden Schlüsseleinheiten. Sind z. B. 30000 DM Fertigungsgemeinkosten mit Hilfe der Bearbeitungszeiten durch eine Maschine als Zuschlagsgrundlage zu verrechnen und an Bearbeitungszeiten insgesamt 90 000 SeKunden (= Summe aller Schlüsseleinheiten) angefallen, so ergibt sich zunächst ein Zuschlagssatz von 0, 33 DM je SeKunde (auch Maschinense-Kundensatz genannt). Beträgt die Bearbeitungszeit einer Produktart 600SeKunden, so sind bei diesem Zuschlagssatz dem Produkt 0, 33 DM je SeKunde 600 SeKunden 200 DM als Fertigungsgemeinkosten zuzurechnen. Dieser Gemeinkostenbetragführt zusammen mit den Einzelkosten und gegebenenfalls noch weiterhin zugerechneten Gemeinkostenzu den Selbstkosten der betrachteten Produktart.

kalkulatorische Kosten

siehe kalkulatorische Kosten; siehe auch   Kostenartenrechnung (mit Literaturangaben).

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