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Kreditkartenbetrug

Hierunter versteht man die mißbräuchliche Verwendung einer Kreditkarte. Eine Form des Kreditkartenbetruges besteht bei Kreditkartenzahlungen in Geschäften und Restaurants darin, heimlich die Kreditkartendaten zu kopieren. Später wird dann vom Betrüger ein Kartendoppel hergestellt. Diese Fälschung dient für illegale Abhebungen und Einkäufe.

Besondere Vorsicht ist bei Kreditkartenzahlungen via Internet geboten. Waren und Dienstleistungen können bekanntlich auch über das Internet bezogen werden, wobei es oftmals schwierig bis unmöglich ist, die Seriosität des Anbieters zu überprüfen. Häufig wird verlangt, bei Bestellungen oder für eine Mitgliedschaft Kreditkartenunternehmen und Kartenkontonummer anzugeben, manchmal sogar bereits, wenn man sich nur unverbindlich über das Angebot informieren will. Hierbei ist folgendes zu beachten:

Die Übermittlung der o. g. Daten ist ungeschützt und kann von Dritten eingesehen, eventuell auch mißbraucht werden.

Bei allen unverbindlichen, bei Test- und Probeangeboten sollte man nie die Kreditkontodaten angeben.

Vor jeder Order per Internet oder vor jeder kostenpflichtigen Mitgliedschaft in einer Internet-Organisation sollten die Geschäfts- oder Mitgliedschaftsbedingungen angefordert werden, vor allem auch die Regeln für Kündigung oder Reklamation.

Zahlungen per Nachname sind sicherer als Zahlungen per Kreditkarte.

Waren und Dienstleistungen können natürlich auch bei ausländischen Unternehmen bezogen werden. Das bedeutet aber es gilt nicht deutsches, sondern das jeweilige Landesrecht, Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Firmensitz, es kann nicht darauf vertraut werden, daß der schwedische, amerikanische oder britische Versand nicht in Wirklichkeit in Niemandsland angesiedelt ist. Die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 1999 erfaßt insgesamt 36.613

Fälle von Kreditkartenbetrug. Das bedeutet eine Steigerung von sage und schreibe 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Zwar keinen Betrug, aber ebenfalls eine Straftat im Zusammenhang mit der Kreditkarte stellt die Erpressung mit der Drohung dar, die Daten von Kreditkarten im Internet zu veröffentlichen. So verlangte im Jahre 2000 ein Hacker von einer amerikanischen Internethandelsfirma einhunderttausend Dollar für die Kreditkartendaten der Kunden. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, begann der Täter mit der Publizierung von Daten wie Kartennummer oder Name des Inhabers.

Jeder falschen Abbuchung durch das Kreditkartenunternehmen sollte man sofort widersprechen. Nach dem am 30. Juni 2000 in Kraft getretenen Fernabsatzgesetz muß nämlich nunmehr das Kreditkartenunternehmen dem Kunden den ordnungsgemäß erfolgten Kauf per Karte nachweisen.

Bei Kreditkarten, dem im Internet am häufigsten verwendeten Zahlungsinstrument, ist im Zeitablauf eine Zunahme von Betrugsfällen vor allem bei Onlinenutzung festzustellen, was zu Sicherheitsbedenken bei Kreditkartenunternehmen, Händlern und Verbrauchern geführt hat. Europäische Banken und Kreditkartensysteme betreiben daher im Rahmen des European Pay-ments Council (EPC) aktive Betrugsbekämpfung und Steigerung der Sicherheit des Zahlungsmediums Kreditkarte.

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