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Laufzeitfaktor

ist der Faktor, mit dem die Kapazität einer Kostenstelle (gemessen in Zeiteinheiten, z.B. Maschinenlauf-stunden) multipliziert werden muß, um die erforderlichen Rüst-, Einrichtungs-, Reinigungs-, Stör- und Reparaturzeiten zu berücksichtigen. Die Größe des Laufzeitfaktors bestimmt sich aus der Relation zwischen Maschinenlaufzeit und Kalenderzeit. Maschinenlaufzeit = 900 Std., Kalenderzeit = 1 000 Std.; der Laufzeitfaktor ist dann 90 %.

Bestandteil der Hedgeratio-Ermittlung bei Zinsfutures. Wertänderungen zinsreagibler Finanzpositionen auf Grund von Marktzinsänderungen werden in ihrer Höhe massgeblich bestimmt durch die (Rest-) Laufzeit des Finanztitels. Da für die Absicherung von Kassapositionen nicht in jedem Fall Zinsterminkontrakte verfügbar sind, die eine gleiche Laufzeit aufweisen wie die Kassaposition, muss über eine entspr. höhere oder geringere Kontraktanzahl eine Kompensation der bei Marktzinsänderungen unterschiedlichen Wertänderungen von Kassaposition und Zinsterminposition hergestellt werden. Die Anpassung in der Hedgeratio erfolgt dabei mit Hilfe des Laufzeitfaktors, der bestimmt wird durch das Verhältnis der Laufzeit der Kassaposition und der Laufzeit der Zinsterminposition.

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