Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Leasingrisiken

Das Investitionsrisiko liegt beim Leasingnehmer; sucht er sich das falsche oder für seine Zwecke nicht passende Objekt aus, kann er es der Leasing-Gesellschaft als Eigentümerin nicht zur Verfügung stellen. Gewährleistungsansprüche muss der Leasingnehmer beim Hersteller geltend machen. Der Leasingnehmer übernimmt die technischen Risiken und verpflichtet sich zu der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartung. Ein Fahrzeug muß regelmäßig in der Vertragswerkstatt „scheckheftgepflegt“ werden. Bei Fahrzeugleasing wird regelmäßig eine Vollkaskoversicherung verlangt. Während der Grundmietzeit ist der Leasingnehmer fest an den Vertrag gebunden. Eine vorzeitige Vertragsaufhebung kommt nur infrage, wenn der Leasinggegenstand untergegangen oder so stark reparaturbedürftig ist, dass er nicht mehr genutzt werden kann. In diesem Fall kann der Vertrag beiderseitig aufgehoben werden. Der Leasingnehmer muss einen Schadenersatz leisten, der sich aus den noch ausstehenden Leasingraten, die abgezinst werden, ergibt. Mit dem etwaigen Restwert wird dann verrechnet, nachdem Abwicklungskosten abgezogen worden sind. Der Leasinggeber kann fristlos kündigen, wenn die Raten nicht ordnungsgemäß gezahlt werden oder der Leasingnehmer sonst den Vertrag nicht erfüllt. Durch einseitige Kündigung von Seiten des Leasingnehmers kann der Vertrag also nicht aufgehoben werden, z.B. wenn er das geleaste Fahrzeug nicht mehr nutzen kann oder will. Eine zweiseitige Vereinbarung mit Schadenersatzausgleich für den Leasinggeber ist selbstverständlich jederzeit möglich. Die neueren Finanzierungsleasingverträge enthalten häufig ein „dreifaches Wahlrecht“ des Leasingnehmers nach Ablauf der Vertragszeit, wonach der Vertrag verlängert, der Gegenstand käuflich erworben oder auch bei Zahlung einer Abschlussgebühr zurückgegeben werden kann.

Vorhergehender Fachbegriff: Leasingraten | Nächster Fachbegriff: Leasingsteuer



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Nachfragepolypol | Kalkulation bei Sortenfertigung | SWOT

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon