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Nutzen

in der Wirtschaftstheorie neben den Kosten die grundlegende Kategorie jedes wirtschaftlichen Kalküls, beschreibt die Fähigkeit eines Gutes (Güter) oder einer Dienstleistung, Bedürfnisse zu befriedigen. Wert und Nutzen eines Gutes sind in diesem Sinne synonym-individuelle Kategorien. Die Nutzenintensität ist abhängig von der Menge des konsumierten Gutes. Entsprechend der Marginal-analyse (Marginalprinzip) ist für ein Wirtschaftssubjekt insbesondere der Nutzen entscheidungsrelevant, den die letzte verfügbare Teilmenge eines Gutes liefert. Dieser Nutzen wird als Grenznutzen bezeichnet. Üblicherweise wird davon ausgegangen, dass je mehr man von einem Gut konsumiert bzw. zur Disposition hat, desto geringer der Grenznutzen ist und umgekehrt. Eine (individuelle) Nutzenfunktion repräsentiert den Nutzen alternativer Mengen eines Gutes für den Einzelnen und drückt damit die Präferenzen und die Präferenzordnung des Individuums aus. Nutzenfunktionen werden bei ordinaler Nutzenmessung, d. h. in einem nichtquantitativen Gröf;er-kleinerVergleich zweier Güter, in Form von Indifferenzkurven wiedergegeben. Gossensche Gesetze

Jeder Beitrag zur Bedürfnisbefriedigung bzw. zur Erreichung von Zielen (einer Person, eines Betriebes, einer Volkswirtschaft usw.). Der Nutzen lässt sich teils gut messen, wenn er mit Marktpreisen bewertbar ist, in der öffentlichen Verwaltung aber oft nur schwer, weil der Beitrag zum Gemeinwohl keinen Marktpreis hat. Das Nutzenniveau wird dabei durch Indifferenzkurven in einem Diagramm dargestellt. Höher gelegene Indifferenzkurven zeigen ein höheres Nutzenniveau an.

das Maß an Befriedigung, das ein Entscheidungsträger erreicht, wenn er mit Hilfe von Handlungsalternativen einzelne Zielsetzungen anstrebt und verwirklicht. Nutzen ist demnach eine subjektive Größe. Er läßt sich zahlenmäßig nicht ausdrücken, sondern ist nur ordinal meßbar (größer oder kleiner). Damit dies möglich ist, müssen die Ziele konkretisiert und gegeneinander abgewogen werden. Opportunitätskosten, soziale Nutzen

Jedes Produkt hat einen Grund- und einen Zusatznutzen, wobei für die Kaufentscheidung beim Konsumenten oft der Zusatznutzen im Vordergrund steht.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Fähigkeit einer Ware (eines Gutes) zue Befriedung von Bedürfnissen.

[s.a. Haushaltstheorie] Der Begriff Nutzen hat eine vielfache Bedeutung im Rahmen des Marketing und der Marktingforschung. Entsprechend finden sich verschiedene Ansatzpunkte für die Erklärung dieser Bedeutung. In der mikroökonomischen Haushaltstheorie bildet die sog. Nutzenmaximie-rungshypothese eine der zentralen Grundannahmen. Sie besagt, dass die Wirtschaftssubjekte rational auf dem Markt handeln (»homo oeconomicus«). Nach dieser Prämisse streben die Nachfrager nach Maxi-mierung ihres subjektiven Nutzens. Die Konsumenten bilden danach Präferenzurteile bezüglich verschiedener Produktalternativen zur Bedürfnisbefriedigung durch Abwägen zwischen den positiven und negativen Nutzenwerten der verschiedenen Qualitätsmerkmale des jeweiligen Produktes. Gewählt wird dann das Produkt mit dem höchsten Nettonutzen. Analog zur Nutzenmaximierungshypolhese stellt die Haushaltstheorie für das Verhaken der Anbieter die Gewinnmaximierungshypothese auf. Danach ist das gesamte Verhalten der Unternehmen auf Maximierung ihres Gewinnes ausgerichtet.

Bei der Frage, welche Erwartungen einen Verbraucher, Händler oder industriellen Nachfrager motivieren, sich für ein Produkt zu interessieren, stößt man auf den für die Theorie des Tausches überaus bedeutsamen, wenngleich wenig konkreten Begriff des Nutzens, unter dem man ein nur nach individuellen Maßstäben zu bewertenden und deshalb intersubjektiv nur schwer überprüfbares Maß an Bedürfnisbefriedigung versteht (vgl. Nieschlag/Dichtl/ Hörschgen, 1997, S. 7t).

Vershofen (1940, S. 71) unterscheidet in seiner klassischen Nutzenlehre zwischen dem Grundnutzen und dem Zusatznutzen. Danach stiftet jedes Produkt zunächst einen Grundnutzen, der aus den wirtschaftlichen, technisch-stoffflichen und funktionalen Eigenschaften eines Gutes resultiert. Einen Zusatznutzen erlangt man, wenn dieses, etwa durch Design, seine Markierung oder das Image, das ihm anhaftet, auch seelisch-geistige Bedürfnisse befriedigt. Hierbei lassen sich ein persönlich bedingter Indtvidualnutzen (z.B. Erfüllung eines Verlangens nach Schönheit) und ein Geltungsnutzen (Vermittlung von Sozialprestige, Förderung von Zuneigung usw.) unterscheiden. Während die Bedeutung des Nutzens unstrittig ist, können in beiden Fällen mehrfache Kritikpunkte für die Beschreibung des Nutzenbegriffs anführt werden.

Diese rein normative Betrachtung des Nutzens in der MikroÖkonomie, die zudem auf einem nicht operationalisierten Nutzenbegriff basiert, vernachlässigt wesentliche psychische und soziale Verhaltensdimensionen. Tetztere sind wesentliche Erklärungsgrößen der neueren Konsumentenverhaltensforschung und werden entsprechend detailliert im Rahmen neobehavioristischer Ansätze (Neobeha-viorismus) untersucht.

Die Kritik an der Nutzentheorie bezieht sich hauptsächlich auf die geringe Operationalität des Begriffs Nutzen. Auch die Aufteilung von Vershofen ist in mancher Hinsicht unzweckmäßig, so die Kennzeichnung des Grundnutzens als eines stofflichen Nutzens, da somit alle Dienstleistungen ausschließlich einen Zusatznutzen stiften würden. Die Aufteilung lässt sich daher nicht auf immaterielle Güter beziehen.

Grad der Bedürfnisbefriedigung, den ein Wirtschaftssubjekt aus dem Konsum eines Gutes zieht. Für den Nutzen eines Gutes sind die Eignung zur Befriedigung eines Bedürfnisses (Nützlichkeit) sowie die Knappheit (Seltenheit) relevant. Freie Güter sind zwar nützlich, aber wegen fehlender Knappheit besitzen sie ökonomisch keinen Wert, d.h. sie sind wertlos. Erst knappe Güter haben aufgrund dieses Umstandes einen Wert. Der Nutzen ist somit gemäss der subjektiven Wertlehre die Basis für den wirtschaftlichen Wert eines Gutes. Von der Österreichischen Schule werden die Begriffe Nutzen und Wert synonym verwendet. Die Wertschätzung eines Gutes hängt von dem Nutzen ab, den die letzte verbrauchte Einheit stiftet (Grenznutzen). Der Einzelnutzen eines Gutes hängt von der subjektiven Bedürfnisstruktur, der verfügbaren Menge des Gutes und den Mengen der anderen Güter ab. Der Nutzen einer Menge gleicher Güter wird Gesamtnutzen, der Nutzen aller Güter Gesamtwirtschaftsnutzen genannt (subjektive Wohlfahrt). Ein Wirtschaftssubjekt versucht, mit seinen gegebenen Mitteln (Einkommen) ein Maximum an Bedürfnisbefriedigung zu erreichen (Haushaltsoptimum). Dieses Ziel wird dann erreicht, wenn der gewogene Grenznutzen, d.h. der zusätzliche Nutzen (Grenznutzen), den die letzte Geldeinheit, die für ein Gut verwendet wird, stiftet, für alle Güter gleich ist (Genussausgleichsgesetz, Gossensche Gesetze).   

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