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Obligo

(1) Angstklausel (ohne Obligo = ohne Gewähr) zur Haftungsbefreiung beim Wechsel (Indossament);
(2) Ausschaltung einer Gewähr bei Auskünften;
(3) gesamte Verbindlichkeiten eines Schuldners (banktechnischer Ausdruck).

(italienisch: Schuld) ist eine Verpflichtung bzw. eine Verbindlichkeit. Sie tritt insbesondere beim lndossament von Wechseln auf. Der Vermerk ohne Obligo bedeutet, daß keine Verantwortung übernommen wird.

1. Schuld, Verbindlichkeit, Verpflichtung.
2. Gewähr, Gewährleistung usw. z. B.: ohne Obligo (unter Ausschluss einer Gewähr, z. B. für Auskünfte einer Bank).
3. Die für einen Kunden bei seiner Bank durch Wechsel-einreichungen und deren Diskontierung durch die Bank bestehende gesamte Verpflichtung. Wird festgehalten im in der Wechselabteilung geführten Obligobuch.

Siehe auch: Verpflichtung, Verbindlichkeit.

Übernahme einer Verpflichtung oder Verbindlichkeit, z. B. als Mithaftender eines Kredites oder Mitverpflichteter eines Wechsels.

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