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Pflichtteil

Das Erbrecht ist ein Spagat zwischen zwei Zielen: Zum einen soll der Nachlaß eines Verstorbenen möglichst seinen nahen Angehörigen zukommen, zum zweiten soll jedoch auch das Recht eines Menschen gewahrt bleiben, über sein Vermögen frei zu verfügen. In der gesetzlichen Erbfolge (Erbfolge, gesetzliche) werden vor allem die Angehörigen mit genau definierten Anteilen an der Erbschaft bedacht. Die gesetzliche Erbfolge kann aber durch letztwillige Verfügung, sei es in einem Testament oder einem Erbvertrag, geändert werden. Damit jemand, der gesetzlicher Erbe wäre, nicht ganz leer ausgeht, gibt es das Pflichtteilsrecht.

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