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Plandeckungsbeitrag

Plandeckungsbeitrag ist ein vorgegebener Sollwert für den Deckungsbei-
trag, der je verkaufter Leistungseinheit, je Auftrag oder je Engpaßkapazitätseinheit unter normalen Bedingungen erreicht werden soll und kann.
Er darf nur in ganz bestimmten Fällen aus absatzpolitischen Gründen
unterschritten werden (Mindestdeckungsbeitrag).

auch Solldeckungsbeitrag; gibt den Betrag an , den ein Kostenträger voraussichtlich zur Deckung des Fixkostenblocks und zur Gewinnerzielung beiträgt (Prognose) bzw. den er planmäßig beitragen soll (Vorgabe). Ausgangspunkt der Ermittlung ist entweder ein Planpreis oder ein gegebener Marktpreis. Hiervon werden die geplanten variablen Kosten des Produkts abgezogen. Der Plandeckungsbeitrag kann auf eine Leistungseinheit, aber auch auf eine Periode (als Summe der in einer Periode von einem bestimmten Kostenträger oder in einem bestimmten Verkaufsgebiet zu erzielenden Dekkungsbeiträge) bezogen sein. Seine Ermittlung bietet Daten für die spätere Kostenkontrolle, für Vorgaben z.B. an bestimmte Abteilungen und für die gewinnoptimale Gestaltung des Fertigungsprogramms.

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