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Planungsordnung

Gesamtheit der rechtlich-institutionellen Regeln zur Organisation der Entscheidungsprozesse über Einsatz und Verwendung knapper Ressourcen. Die Planungsordnung gilt als konstitutives Formelement der Wirtschaftsordnung, weil sie darüber entscheidet, wer die wirtschaftlichen Aktivitäten in einer Volkswirtschaft plant und auf welche Weise die einzelwirtschaftlichen Pläne koordiniert werden. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Wirtschaftsprozesse dezentral oder zentral zu planen. Bei dezentraler Planung planen und entscheiden private, gesellschaftliche und öffentliche Haushalte sowie Unternehmen autonom entsprechend ihren einzelwirtschaftlichen Zielvorstellungen. Die einzelwirtschaftlichen Pläne werden auf Märkten zu einem gesamtwirtschaftlichen     Planungszusammenhang koordiniert. Zentrale Orientierungsgrössen für die einzelwirtschaftlichen Planentscheidungen sind Marktpreise. Sie sind der Indikator für die Knappheitsgrade der einzelnen Güter. Die Informationsermittlung über Marktpreise erfolgt dann am schnellsten und am kostengünstigsten, wenn die Marktordnung durch Wettbewerb geprägt ist. Bei zentraler Planung werden die Planentscheidungen von einer zentralen Instanz getroffen (Plan). Ausgehend von ihren ökonomischen Zielen hat sie den jeweiligen Bedarf an. ökonomischen Gütern mit den Produktionsmöglichkeiten abzustimmen und die Planverwirklichung in den ausführenden Einheiten durchzusetzen. Der gesamtwirtschaftliche Planzusammenhang wird über Planbilanzen entfaltet. In Form von Bedarfs- und Produktionsbilanzen erfassen sie periodenbezogen die Salden aus Versorgungssoll und Bestand an knappen Gütern sowie die daraus resultierenden Produktionserfordernisse. Die Ergebnisse des Planungsprozesses werden den ausführenden Instanzen durch genaue Anweisungen vorgegeben, so dass ein hierarchisch strukturiertes Organisationsnetz der Planung und Planverwirklichung entsteht. Von unten nach oben laufen Informationen und Ergebnisse, von oben nach unten Direktiven und Planauflagen. In der Realität sind die beiden Planungsordnungen vielfältig ausgeprägt: Dezentrale Planung ist kombiniert mit Staatseingriffen unterschiedlichen Umfangs und unterschiedlicher Qualität in den Marktmechanismus. Zentrale Planung existiert in Verbindung mit begrenzter betrieblicher Entscheidungsautonomie bezüglich Produktionssortiment und Faktoreinsatz sowie grundsätzlicher Dispositionsfreiheit der privaten Haushalte über Einkommensverwendung und Arbeitsplatzwahl. Dezentrale Entscheidungsspielräume bewirken allerdings so lange keine Transformation der zentralen Planungsordnung, wie zentrale Instanzen über die Rangordnung der Ziele und damit letztlich über Güterproduktion und -verwendung befinden. Ebensowenig implizieren staatliche Lingritte eine lranstormation der dezentralen Planungsordnung, sofern damit lediglich Variationen des Bedingungsrahmens für einzelwirtschaftliche Planung verbunden sind.       Literatur: Gutmann, G., Volkswirtschaftslehre, 3. Aufl., Stuttgart u. a. 1990. Hensel, K. P., Grundformen der Wirtschaftsordnung, 3. Aufl., München 1978. Leipold, H., Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme im Vergleich, 5. Aufl., Stuttgart 1988.

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