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Policendarlehen

Beleihung einer Kapitallebensversicherung durch eine Versicherungsgesellschaft in Höhe des Deckungswertes. Im Unterschied zur „Hypothekenversicherung“ ist der Verwendungszweck für den Versicherungsnehmer frei.

Mit Kapitalmarktkonditionen verzinsliches Darlehen einer Lebensversicherung an den bei ihr Versicherten, das gewissermassen die Vorwegleistung der Versicherungssumme ist. Wenn eine Lebensversicherung rückkauffähig geworden ist, ist sie bis zur Höhe des Rückkaufwerts beleihbar.

Lebensversicherung

Lebensversicherer können eine zu verzinsende Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung gewähren. Die Beleihung des Vertrages ist meist bis zur Höhe des Rückkaufswertes möglich. Das kann eine Alternative zum Bankdarlehen sein, zumal die Konditionen oftmals günstiger sind. Beleihbar sind allerdings nur Lebensversicherungen, die einen Sparvorgang enthalten, also Kapital bildende Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. Das Policendarlehen muss dann spätestens bei Ablauf oder im Leistungsfall der Versicherung zurückgezahlt werden. Häufig geschieht dies durch Verrechnung mit der Leistung.

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