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Powershopping

Erfindung aus dem Bereich des e-commerce, bei der sich mehrere Kunden zusammenschließen, die die gleiche Ware erwerben möchten. Über ihre gebündelte Nachfrage erzielen sie einen besseren Verkaufspreis. Praktisch werden auf Powershopping Internet-Seiten sogar Foren bereitgestellt, in denen der Kunde nach Personen suchen kann, die die gleiche Ware erwerben möchten. Der Preisabschlag, der mit ansteigender Nachfrage zunimmt, ist oftmals bereits im voraus festgelegt und setzt dem Kunden so einen Anreiz, möglichst viele Mitkäufer zu finden. Verschiedene Hersteller klagten gegen diese Art des Absatzes. Während einige Powershopping-Anbieter Niederlagen vor Gericht erlitten, sollen das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung nun komplett gestrichen werden, was den Powershopping-Anbietern und Nutzern die nötige Rechtssicherheit bringen würde. Ein Gesetzesentwurf soll in Kürze vorliegen.

Beim Powershopping, auch Coshopping genannt, bilden mehrere Kaufinteressenten eine Art virtuelle Gemeinschaft, um im Internet billiger einkaufen zu können. Die auch aus der Werbung (mit den Ameisen) bekannte Firma »Lets-buyit.com« gehört zu den Pionieren auf diesem Gebiet. Die Idee, im Internet durch das Sammeln von Bestellungen die Preise zu drücken, kommt auch in der Werbebotschaft des Powershops »We all get things cheaper when we buy in a group« zum Ausdruck (Wir erhalten alles billiger, wenn wir in einer Gruppe einkaufen).

Bei den Gemeinschaftseinkäufen im Internet werden auf der Webseite des Powershops Produkte zu einem bestimmten Preis angeboten, der in der Regel mit der Preisempfehlung des Herstellers identisch ist. Bei zunehmender Zahl kaufwilliger Kunden fällt dann der Preis stufenweise, bis eine festgelegte Höchstzahl an Käufern oder ein offizielles Verkaufsende erreicht sind. Wie groß die Ersparnis wirklich ist, kann nur durch Preisvergleiche im Einzelhandel festgestellt werden. Mitunter bekommt man auch dort ein Produkt zu einem Preis unterhalb der Herstellerempfehlung. Auch sollte man eine Nachnahmegebühr einkalkulieren, wenn einem das Bezahlen mit Kreditkarte via Internet zu riskant erscheint, und man sollte darauf achten, daß einem kein Ladenhüter angeboten wird. Beim Powershopping ist zudem mit langen Lieferfristen zu rechnen.

Eine spezielle Form des Powershoppings ist das sogenannte Containershopping. Dabei werden die im Internet angebotenen Produkte erst bei einer ausreichenden Anzahl von Bestellungen hergestellt.

Rechtlich ist Powershopping noch in einer Grauzone angesiedelt. Die Richter am Landgericht Köln (Aktenzeichen 31 O 990/99) urteilten, Powershopping sei als Glücksspiel sittenwidrig und eine Form von unlauterem Wettbewerb.

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