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statistische Qualitätskontrolle

Überprüfung der Einhaltung von Qualitätsnormen vor allem bei industriellen Produkten unter Anwendung statistischer Methoden. Prinzipiell können sämtliche als geeignet erscheinende statistische Verfahren eingesetzt werden. Allerdings wurden für die speziellen Zwecke der statistischen Qualitätskontrolle spezifische Methoden entwickelt. So finden etwa bei der Überwachung der laufenden Produktion Kontrollkarten verschiedenster Art Anwendung. Um etwa zu überprüfen, ob ein vorgeschriebener mittlerer Sollwert eingehalten wird, könnte man aus der laufenden Fertigung in festen Zeitabständen Stichproben vom Umfang n entnehmen. Wird der Sollwert in der Fertigung eingehalten, werden die berechneten Stichprobenmittelwerte mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit innerhalb der auf der Kontrollkarte eingezeichneten Kontrollgrenzen liegen. Auch nach Abschluss der Produktion oder bei Abnahme von Lieferungen durch die Kunden finden häufig statistische Qualitätskontrollen statt. Hier werden sog. Abnahmeprüfpläne verwendet, die eine standardisierte Anwendung von Zufallsstichproben ermöglichen (statistische Testverfahren). Man unterscheidet etwa Abnahme-Stichprobenpläne für metrisch skalierte (quantitative) Merkmale und sog. Attribut-Prüfpläne für binäre Merkmale (d. h. Merkmale mit nur zwei Ausprägungen, wie z.B. "gut" oder "schlecht"). Die geordnete Zusammenstellung solcher Stichprobenpläne für alternative Parameterkombinationen wird als Stichprobensystem bezeichnet. Einige solcher Stichprobensysteme sind durch nationale oder internationale Normen (z. B. DIN 40080, ISO 2859, MIL-ST 1050) zu Industriestandards erhoben worden. Literatur: Masing, W (Hrsg.), Handbuch der Qualitätssicherung, München, Wien 1980. Uhlmann, WZ, Statistische Qualitätskontrolle, 2. Aufl., Stuttgart 1982.

Statistische Verfahren zur Qualitätsbeurteilung von Erzeugnissen anhand von Stichproben (Partialkontrolle). Mithilfe der statistischen Qualitätskontrolle wird die korrekte Einstellung der Produktionsanlagen überwacht (Prozesskontrolle) und die Qualität angelieferter Erzeugnisse beurteilt (Annahmekontrolle).

• Für die Prozesskontrolle werden aus der laufenden Produktion einige Exemplare entnommen, um auf Basis dieser Stichprobe im Vergleich zu früheren Stichproben mögliche Abweichungen von bestimmten Voreinstellungen der Maschinen zu ermitteln (z.B. beim Füllgewicht einer Kaffee-Packung). Gegebenenfalls muss in den Produktionsprozess eingegriffen werden, um Maschinen und Anlagen neu zu justieren.

• Bei der losweisen Annahmekontrolle wird anhand einer Stichprobe auf die Qualität einer ganzen Lieferung geschlossen. Stößt man dabei auf zu viele fehlerhafte oder minderwertige Exemplare, kann es zur Zurückweisung der gesamten Lieferung kommen. Dabei sind Fehlentscheidungen möglich: - Bei einer zufällig schlechten Stichprobe wird möglicherweise die gesamte Lieferung zurückgewiesen, obwohl das tatsächliche Ausmaß der Mängel noch akzeptabel wäre. - Bei einer nur zufällig guten Stichprobe wird das Ausmaß der Mängel nicht ersichtlich, die Lieferung wird möglicherweise zu Unrecht angenommen. Der Prüfplan wird deshalb im Rahmen des Liefervertrages zwischen Produzent und Abnehmer vereinbart.

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